Einschulungsuntersuchungen durchführen, Konzept und Maßnahmen entwickeln

38. Tagung der BVV

Drs. VIII-1376

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der CDU-Fraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept sowie eine Maßnahmeplanung für künftige Einschulungsuntersuchungen vorzulegen. Dabei sind insbesondere die veränderte Situation durch die anhaltende Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen sowie geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Begründung:

Aus dem Berliner Schulgesetz ergibt sich aus gutem Grund eine Pflicht zur schulärztlichen Untersuchung aller Kinder. Die Schule soll nämlich die Stellungnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes nutzen, um bereits vor Schulbeginn ein »individuell förderliches Lernumfeld« vorzubereiten.

Es ist wichtig, dass dabei kein Kind ausgelassen wird. Durch die Covid-19-Pandemie konnten die Einschulungsuntersuchungen 2020 nicht rechtzeitig und vollständig abgeschlossen werden. Daraus ergeben sich im Weiteren Probleme für das Verwaltungshandeln, für Schulen und für die Kinder selbst. Neben den Herausforderungen für das Verwaltungshandeln, kann es möglicherweise dazu gekommen sein, dass Förderbedarfe nicht frühzeitig erkannt worden sind und in der Perspektive zum Nachteil für das Kind werden können.

Damit die Einschulungsuntersuchungen in 2021 wieder möglichst vollständig gewährleistet werden können, muss ein Konzept entwickelt werden, welches die Anforderungen durch die erschwerende Situation der Covid-19-Pandemie, die weit ins Jahr 2021 hineinreicht, einbezieht und gleichzeitig den Interessen der Kinder Rechnung trägt.