Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfung bei Beschlußvorlagen des Bezirksamtes

5. Tagung der BVV

Ds. IV-103/01

Gemeinsamer Antrag
der Fraktionen PDS, SPD und B90/Gr


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:  

Bei allen Beschlußvorlagen des Bezirksamtes ist der Prüfpunkt »Kinder- und Familienverträglichkeit« aufzunehmen und das Ergebnis der Prüfung in der Vorlage darzustellen.

Begründung:

In § 1 Abs. 3 Z. 4 KJHG heißt es: »Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtes nach Absatz 1 insbesondere dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.«

Die Berliner Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt bieten in ihrer Anwendung die Möglichkeit, Stadträume zu entwickeln, in denen Kinder und Jugendliche positive Lebensbedingungen finden können. Sie sind somit neben den gesetzlichen Grundlagen Kriterien für eine kinder- und jugendfreundliche Umwelt.

Dabei geht es nicht nur um »Reservate« (Spielplätze) für Kinder und Jugendliche, sondern um den gesamten Stadtraum als Lebensraum. Kinderfreundlichkeit ist ein Gradmesser für die Lebensqualität in der Stadt. Nur über die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen in Politik und Verwaltung ist es möglich, eine Stadtraumentwicklung zu sichern, die kinder- und familienverträglich ist.

Um diesen Prozeß zu fördern und zu sichern, muß bei allen Verwaltungsvorgängen eine Kinder- und Familienverträglichkeit festgeschrieben werden und in den Beschlußvorlagen des Bezirksamtes als abrechenbarer Prüfpunkt fixiert werden: Kinder- und Familienverträglichkeit der Maßnahme.