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vdM

Geologischer Garten »Naturdenkmal Großer Stein«

10. Tagung der BVV

Ds. VIII-0298

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber den Berliner Wasserbetrieben auf Wiederherstellung des Geologischen Gartens »Naturdenkmal Großer Stein« zu bestehen.

Über die Beseitigung der durch den Tunnelbau der Wasserbetriebe eingetretenen Schäden hinaus soll das Bezirksamt für eine solide, langfristige und gültige Gestaltung des »Naturdenkmals Großer Stein« und dessen unmittelbares Umfeld Sorge tragen. Dabei ist der Bürgerverein Französisch Buchholz e.V. einzubeziehen.

BEGRÜNDUNG:

Der ca. 1.400 Millionen Jahre alte Granitfindling mit einer geschätzten Masse von 105 Tonnen, gelegen unweit der Bucher Straße neben der A 114, soll schon am 31. Dezember 1931 zum Naturdenkmal erklärt worden sein. Nicht erst seitdem zählt er zu den Sehenswürdigkeiten des Ortsteils Französisch Buchholz.

Seit 1995 gab es Bemühungen zur Errichtung eines »Geologischen Gartens« an dieser Stelle. Dieser konnte, gefördert von Buchholzer Unternehmen, am 30. Mai 1999 feierlich eröffnet werden.

In diesem Jahr haben die Berliner Wasserbetriebe an dieser Stelle mit dem Bau eines 110 Meter langen Tunnels für eine Abwasserdruckleitung begonnen (http://www.bwb.de/content/language1/html/10337.php#20079).

Der Bürgerverein Französisch Buchholz macht nun auf die Schäden aufmerksam, die durch die Arbeiten der Wasserbetriebe entstanden sind. So sollen dessen Anpflanzungen zum Geologischen Garten beseitigt worden, der Denkmalsstein umgekippt oder sogar abhandengekommen sein. Und der Große Stein sei weiter abgesunken.

Flächeneigentümer ist das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (lt. KA-0044/VIII).

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