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vdM

Unterstützung der Mieter*innen in Weißensee

10. Tagung der BVV

Ds. VIII-0297

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 


Die BVV möge beschließen:

Die Deutsche Wohnen hat den Mieter*innen in ihrer Wohnanlage Schönstraße – Große-See-Straße – Parkstraße – Blechenstraße umfangreiche Sanierungsmaßnahmen angekündigt. Wir ersuchen das Bezirksamt, das Gespräch mit der Deutsche Wohnen zu suchen, mit dem Ziel, eine Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung soll sich an den bei vergleichbaren Modernisierungen stets angewandten Rahmenvorgaben und Zielen orientieren.

Ziel der BVV Pankow ist es, dass die Bewohner*innen des Quartiers – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten – in ihrer Wohnung oder im angestammten Wohnumfeld verbleiben können.

1. Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.

2. In Wohnungen von Empfänger*innen nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger*innen nicht übersteigen.

3. Bei sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden die Mieterhöhungen in den betreffenden Fällen gekappt, um den Mieter*innen den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Einvernehmliche andere Lösungen können durch die Mieterberatung erarbeitet und abgestimmt werden

4. Alle Mieter*innen können nach Abschluss der Maßnahmen in ihre Wohnungen zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter*innen kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, sodass keine Neuvermietungen erschlichen werden.

5. Es werden nur Maßnahmen durchgeführt, die zur Erreichung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zwingend erforderlich sind.

6. Die Bewohner*innen werden zeitnah und umfänglich über die getroffene Vereinbarung informiert.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen mit welchen sonstigen Maßnahmen es in der Lage ist die betroffenen Mieter*innen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsverfahren zu unterstützen.

Der BVV ist zu jeder zweiten Sitzung ein Sachstandsbericht vorzulegen.

BEGRÜNDUNG:

Die Mieter*innen der Wohnanlage Schönstraße – Große-See-Straße – Parkstraße – Blechenstraße haben von der Deutschen Wohnen AG Mitte August ohne jede Vorinformation Modernisierungsankündigungen bekommen, in denen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen angekündigt werden. Die Mieter*innen wurden gebeten, bis Ende September ihre Zustimmung zu den angekündigten Maßnahmen zu erklären. Die Modernisierungsankündigungen sind für den ganzen Block standardisiert und nicht wohnungsspezifisch gestaltet. Wohnungsbegehungen und individuelle Absprachen wurden von der Deutschen Wohnen AG erst für November angekündigt.

Die Fassade der Wohnanlage wurde in den 1990er Jahren von der GSW bereits einmal saniert und straßenseitig auch mit einer Wärmedämmung versehen. Nunmehr soll die Fassade komplett erneuert und eine stärkere Dämmung angebracht werden. Die Kosten sollen die Mieter*innen tragen. Die Deutsche Wohnen AG begründet dies mit einer Verbesserung der energetischen Standards der Fassade. Alle Versuche von Mieter*innen, das entsprechende Gutachten einzusehen, wurden von der Deutsche Wohnen abgeblockt.

Die Mieter*innen sind in tiefer Sorge, dass sie durch diese Modernisierungsmaßnahmen aus ihren Wohnungen verdrängt werden sollen. Sie haben sich in einem offenen Brief an die BVV um Hilfe gewandt.

Auch wenn diese Wohnanlage nicht in einem Milieuschutzgebiet liegt, wie die an der Grellstraße, so haben doch die Mieter*innen dieser vormalig kommunalen Wohnanlage, in denen viele Mieter*innen mit geringen Haushaltseinkommen leben, den gleichen Anspruch auf Unterstützung durch das Bezirksamt Pankow für eine sozialverträgliche Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

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