Nutzung von Stadtplätzen und Grünanlagen
Ds. V-0146/02
Große Anfrage
der Fraktion der PDS
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Welche Gründe gibt es, die Nutzung von bepflanzten Stadtplätzen und Grünanlagen insbesondere im Prenzlauer Berg, im Unterschied zur Vergangenheit verstärkt restriktiv zu regeln?
- Warum werden Ausnahmegenehmigungen für eine Nutzung dieser Flächen, die über die im Berliner Grünanlagengesetz festgeschriebene Nutzung hinausgeht, versagt, selbst wenn das überwiegende öffentliche Interesse – nämlich der Anwohner – an solch einer Nutzung besteht und die Folgenbeseitigung gesichert ist?
- Warum haben Anträge auf Ausnahmegenehmigungen eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Monaten?
- Wie definiert das Bezirksamt den im Berliner Grünanlagengesetz benutzten Begriff der »Erholung der Bevölkerung«?
- Beabsichtigt das Bezirksamt, auf kaltem Wege die Nutzung von bepflanzten Stadtplätzen und Grünanlagen durch die Anwohner dahingehend einzuschränken, daß eine Nutzung für Stadtteilfeste, Kiezfeste oder andere Nachbarschaftsaktivitäten unmöglich wird?