Nutzung von Stadtplätzen und Grünanlagen

6. Tagung der BVV

Ds. V-0146/02

Große Anfrage
der Fraktion der PDS


Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Welche Gründe gibt es, die Nutzung von bepflanzten Stadtplätzen und Grünanlagen insbesondere im Prenzlauer Berg, im Unterschied zur Vergangenheit verstärkt restriktiv zu regeln?
     
  2. Warum werden Ausnahmegenehmigungen für eine Nutzung dieser Flächen, die über die im Berliner Grünanlagengesetz festgeschriebene Nutzung hinausgeht, versagt, selbst wenn das überwiegende öffentliche Interesse – nämlich der Anwohner – an solch einer Nutzung besteht und die Folgenbeseitigung gesichert ist?
     
  3. Warum haben Anträge auf Ausnahmegenehmigungen eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Monaten?
     
  4. Wie definiert das Bezirksamt den im Berliner Grünanlagengesetz benutzten Begriff der »Erholung der Bevölkerung«?
     
  5. Beabsichtigt das Bezirksamt, auf kaltem Wege die Nutzung von bepflanzten Stadtplätzen und Grünanlagen durch die Anwohner dahingehend einzuschränken, daß eine Nutzung für Stadtteilfeste, Kiezfeste oder andere Nachbarschaftsaktivitäten unmöglich wird?