Schändung des jüdischen Friedhofs in der Schönhauser Allee

5. Tagung der BVV

Ds. V-89/02

Gemeinsamer Antrag
der Fraktionen von PDS, SPD, CDU, B90/Grüne und der Gruppe FDP


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin verurteilt auf das Schärfste die erneute Schändung des Jüdischen Friedhofs in der Schönhauser Allee am Sonntag, den 10. März 2002. Der Vorsteher der BVV wird beauftragt, in geeigneter Weise die Jüdische Gemeinde und die Öffentlichkeit von diesem Beschluß zu unterrichten.

Begründung:

Die Schändung eines jeden Friedhofs ist nicht zu entschuldigen. Die Schändung eines Jüdischen Friedhofs ist in Anbetracht unserer Geschichte besonders verwerflich. In der Regel ist ein Friedhof nicht der Ort, an dem Jugendliche ihre Freizeit verbringen und es ist wohl nicht davon aus zu gehen, daß diese 12 bis 14 jährigen nicht wußten, was sie taten. Antisemitismus, in welcher Form auch immer, kann nicht geduldet werden, die Gesellschaft muß klar dagegen Stellung beziehen und sich mit den Tätern auseinander setzen.