Wohnhaus Kuglerstraße 11

3. Tagung der BVV

Ds. V-31/02

Dringlichkeitsantrag
der Fraktionen PDS, SPD, CDU und B90/Grüne


Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. den ausgesprochenen Baustopp für den Einbau einer zentralen Heizungsanlage im Wohnhaus Kuglerstraße 11, in 10439 Berlin, gemäß der Genehmigungskriterien für Milieuschutzgebiete solange aufrecht zu erhalten, bis das Einvernehmen mit den Mietern des Hauses hinsichtlich dieses Modernisierungsvorhabens hergestellt worden ist;
     
  2. Einfluß auf die Geschäftsführung der WIP mit dem Ziel zu nehmen, daß
      1. den Mietern die technischen Parameter und die Gesamtkosten der Heizungsanlage sowie die wohnungsbezogenen Modernisierungskosten bekannt gemacht werden;
      2. geprüft wird, mit der zentralen Heizungsanlage eine zentrale Warmwasserversorgung des Hauses zu verbinden;
      3. geprüft wird, inwiefern wohnungsgebundene Heizungs- und Warmwasseranlagen effizienter und kostengünstiger sind.
         
  3. Auf die Geschäftsführung der WIP dahingehend einzuwirken, daß von dem Unternehmen eine mit den Mietern einvernehmliche Lösung bei den anstehenden Modernisierungsvorhaben im Haus Kuglerstr. 11 angestrebt wird und die in diesem Zusammenhang angedrohten Duldungsklagen beim Amtsgericht gegen die Mieter, die ihre Zustimmung nicht gegeben haben, zurückgenommen werden.

 

Begründung:

Im Wohnhaus Kuglerstraße 11, in 10439 Berlin, hat die Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg vor, eine zentrale Heizungsanlage ohne Warmwasseraufbereitung im Wert von ca. 400.000 DM einzubauen. Diese Investition soll dazu dienen, mittels des vorliegenden Investitionsvorrangbescheides Eigentümer dieses Hauses zu werden. Das Haus hat insgesamt 34 Mietparteien, 12 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten im Vorderhaus und in den beiden Seitenflügel je 8 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten. Die angegebenen Kosten für den Einbau dieser Heizungsanlage erscheinen unverhältnismäßig hoch.

Die Kosten allein für diese Modernisierung würden, je nach Größe der Wohnung, Mieterhöhungen zwischen 1,85 DM bis 2,30 DM pro qm (Grundmiete) nach sich ziehen. Damit wird mit dieser einzelnen Modernisierungsmaßnahme bereits die Mietobergrenze erreicht, so daß kein finanzieller Spielraum für weitere, notwendige Modernisierungen im Rahmen der MOG verbleibt.

Ohne die erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung hat die WIP mit den Baumaßnahmen am 7. Januar 2002 begonnen. Von Seiten des Bezirksamtes wurde deshalb ein Baustopp ausgesprochen und der Vermieter aufgefordert, mit den Mietern über die angestrebten Modernisierungsmaßnahmen Einvernehmen herzustellen.

Bislang hat die Mehrheit der Mieter ihre Zustimmung zu dieser Modernisierung nicht erteilt. Die Mieter sind nicht gegen den Einbau einer modernen Heizungsanlage, sondern gegen die, ihrer Meinung nach, völlig überteuerte Baumaßnahme. Die aus dieser Maßnahme folgende Mieterhöhung und die zusätzlich vorauszuzahlenden Heizkosten würde für viele Mieter eine erhebliche soziale Härte darstellen.

Der Versuch der Mieter, sich mit der WIP zu einigen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, um eine effektivere und bezahlbare Heizung mit Warmwasseraufbereitung einzubauen, ist bisher an der WIP gescheitert. Die WIP hat den 15 Mietern, die der angekündigten Modernisierungsmaßnahme bislang nicht zugestimmt haben, nunmehr angedroht, sie auf Duldung zu verklagen. Sechs weitere Mieter sahen sich gezwungen, das Mietverhältnis bereits zu kündigen.

Den Mietern liegt keine konkrete wohnungsbezogene Kostenberechnung der gesamten Modernisierungsmaßnahme vor. Die angekündigten Umlagen je Quadratmeter differieren zwischen den einzelnen Mietern erheblich. Aus Sicht der Mieter wäre zudem die Verbesserung der Wärmedämmung, die Reparatur der Fenster und Türen sowie die Instandsetzung des Treppenhauses eine notwendige Voraussetzung dafür, daß der Einbau einer modernen Heizung tatsächlich den Wohnwert verbessert.

Allein im Vorderhaus gibt es derzeit bereits in 5 der 14 Mieteinheiten moderne Gasetagenheizungen. Deshalb scheint es sinnvoll zu prüfen, ob es kostengünstiger und effektiver ist, auch die übrigen Wohnungen mit Gasetagenheizungen inklusive Warmwasseraufbereitung auszustatten.