Zwangsräumungen während der Corona-Pandemie verhindern!

37. Tagung der BVV

Drs. VIII-1328

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Justiz dafür einzusetzen, dass Zwangsräumungen wegen Zahlungsverzuges und Eigenbedarf während der Corona-Pandemie bis auf Weiteres unterbleiben sollen.

Bereits zwangsgeräumten Personen soll weiterhin mittels Bereitstellung einer Ersatzunterkunft geholfen werden. 

Begründung:

Die Corona-Pandemie bedeutet für viele Menschen eine unsichere Zeit, die nicht zuletzt auch mit finanziellen Problemen durch Berufsverluste verbunden ist. Viele Menschen haben in diesen Zeiten ihren Job verloren und fürchten um ihre Existenz. Jene, die vor der Corona-Pandemie schon hoch verschuldet waren, sind noch stärker betroffen. Angeordnete Zwangsräumungen werden durch das Landgericht Berlin ohne Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse vollzogen. Doch es ist unzumutbar, Menschen in dieser Zeit vor die Tür zu setzen. Ein Verzicht auf Zwangsräumungen in Zeiten von Corona löst das finanzielle Problem der betroffenen nicht, aber es sichert ihnen eine menschenwürdige und sichere Unterbringung in diesen Monaten.