Zweckbindung der Mittel für Wirtschaftsförderung

5. Tagung der BVV

Ds. IV-104/01

Gemeinsamer Antrag
der Fraktionen PDS und SPD


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:  

Die BVV hebt die Sperre über die Verfügungs- und Verstärkungsmittel (Titel 59 50 / 971 13) i.H.v. 80,0 TDM (Wirtschaftsförderung) unter der Maßgabe der Bewilligung von Drittmitteln aus dem 29. Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur auf.

Die BVV wird bei der Aufstellung der Folge-Haushaltsplan-Entwürfe die Fortsetzung dieses Projektes berücksichtigen.

Begründung:

Das Bezirksamt hat einen Antrag bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft eingereicht, um eine Förderung für ein regionales Wirtschaftsmanagement aus dem 29. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zu erhalten. Der Wirtschaftsausschuß der BVV hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 23. Februar 2001 einstimmig unterstützt. Dieses Programm sieht eine bezirkliche Kofinanzierung von 80,0 TDM der jährlich 320,0 TDM aus der GRW vor.

Um dieses Geld zur Verfügung stellen zu können, muß die BVV die von ihr selbst für den Titel 59 50 / 971 13 ausgesprochene Sperre aufheben. Die Sperre sollte sicher stellen, daß die Gelder aus dem genannten Titel ausschließlich für bezirkliche Wirtschaftsförderung ausgegeben werden.