Arbeit des Allgemeinen Ordnungsdienstes und von »OA-online« qualifizieren

28. Tagung der BVV

Drs. VIII-1017

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Bezug auf den Allgemeinen Ordnungsdienst sowie „OA-online“ ein umfangreiches Konzept für die Anpassung des Verwaltungshandelns zu erarbeiten und dabei besonderes Augenmerk auf die folgenden Aspekte zu legen:

  • deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeit bei »OA-online«
  • Status »erledigt« erst vergeben, wenn Anliegen tatsächlich bearbeitet worden ist, nicht nur weitergeleitet
  • Schaffung einer Rückfragemöglichkeit zum aktuellen Stand
  • Schaffung einer Schnittstelle mit dem Straßen- und Grünflächen-Amt (ggf. mit Zwischenstandsangabe)
  • Schaffung einer Stelle im Ordnungsamt, die für Bürger*innen bei Konflikten mit Allgemeinem Ordnungsdienst/Parkraumbewirtschaftung Rückfragen ermöglicht

Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, die tatsächliche Bearbeitungszeit von Meldungen bei »OA-online« zu erfassen und halbjährlich zu berichten.

Begründung:

Die am 27.8.2019 im Ausschuss für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden sowie Geschäftsordnung vorgestellte »Statistik« der Nutzung von »Ordnungsamt online« offenbarte zahlreiche Defizite. Neben zu wenig Personal, einem Umstand, den man naturgemäß nicht ohne weiteres und nicht zeitnah beheben kann, sind dies aber auch eindeutig problematische Grundsatzentscheidungen. Daher irritiert außer der extrem langen Bearbeitungszeit (durch aktuell sechs Beschäftigte des Ordnungsamtes) insbesondere, dass bereits nach Weiterleitung einer Meldung der Status »erledigt« vergeben wird. Bürger*innen haben weiterhin keine Chance, einen Zwischenstand zur Bearbeitung eines Anliegens zu erfahren oder Rückfragen bei Konflikten mit dem Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) oder der Parkraumbewirtschaftung (PRB) zu stellen. Zukünftig sollen Zwischenstände erfragt werden können und, analog zur bei der Polizei längst üblichen Regelung (dort Wach- oder Dienstgruppenleitung), für Konflikte mit AOD/PRB Ansprechpartner*innen benannt werden. Schließlich ist insbesondere eine Schnittstelle mit dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) sinnvoll, technisch möglich und in anderen Bezirken bereits realisiert - der Vorteil ist offensichtlich: ein Großteil der Meldungen wird schon bisher und auch zukünftig in Zusammenarbeit mit dem SGA erledigt, es gilt also, unnötigen Aufwand der Weiterleitung zu reduzieren.