Arbeiten und Planungen für den B-Plan 3-69 umgehend einstellen

23. Tagung der BVV

Drs. VIII-0784

 

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, alle Arbeiten, Planungen und Abstimmungen zur Aufstellung und Festsetzung des B-Plans 3-69 umgehend einzustellen.

Begründung:

Der B-Plan 3-69 greift ein von der BVV Pankow bereits deutlich abgelehntes Vorgehen auf. Bereits die Planungen zum Vorgänger, dem B-Plan 3-55, wurden von der BVV Pankow mit breiter Mehrheit abgelehnt. Auch der Berliner Senat, der das Verfahren an sich gezogen hatte, stellt diese Verfahren im Jahr 2016 wieder ein. Der B-Plan stellt damit alten Wein in neuen Schläuchen dar. Planungsnotwendigkeit und Planungserforderlichkeit sind nicht gegeben. Die Regelungen der §§ 34 und 35 BauGB reichen zur Steuerung der Gegebenheiten aus.
Das Bezirksamt wird nicht müde in der Betonung der vermeintlich engen Personalkapazitäten. Deshalb muss die Bearbeitung von B-Plänen für die Ermöglichung neuer Wohnungsbaustandorte sowie für die Errichtung sozialer Infrastrukturen Priorität haben. Beides ist aber nicht Gegenstand des B-Plans 3-69.