Artenschutz bei Sanierung des Bezirksamtsgeländes Fröbelstraße 17 beachten!

20. Tagung der BVV

Drs. VIII-0663

Gemeinsamer Antrag der Linskfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) dafür einzusetzen, dass bei der laufenden Sanierung und Herrichtung der Gebäude auf dem Bezirksamtsgelände in der Fröbelstr. 17 die Belange des Natur- und Artenschutzes beachtet werden.

Begründung:

Auf dem Bezirksamtsgelände Fröbelstr. 17 haben sich schützenswerte Tier- und Pflanzenarten angesiedelt – u.a. Gebäudebrüter, die in den Hausfassaden und Dächern nisten. Bei den umfangreichen Baumaßnahmen gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) – bislang entstand aber nicht der Eindruck, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes hinreichend beachtet wurden. Besonders sollten »die klaren Handlungsrahmen zum Funktionserhalt der Fortpflanzungs- und Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen« (BUND, 2015: Artenschutz bei Gebäudesanierungen. Klimaschutz und biologische Vielfalt unter einem Dach) der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes Umsetzung finden. Sollten für die Baumaßnahmen Ausnahmegenehmigungen gelten, sollte ein proaktiver Umgang mit den Nebenbestimmungen für Vögel und Fledermäuse (Ersatznistplätze, Fassadenbegrünung u.a.) gelten.