Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses VIII-0879-2019 vom 30. April 2019 zur BVV-Drucksache VIII-0656: Regeln für Straßenmusik transparent machen

24. Tagung der BVV

Drs. VIII-0873

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Die BVV möge beschließen:

Die BVV Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss VIII-0879-2019 vom 30. April 2019 und damit den Schlussbericht zur BVV-Drucksache „VIII-0656: Regeln für Straßenmusik transparent machen“ gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf.

Die Veröffentlichung der Regelungen wird bis auf weiteres zurückgestellt. Stattdessen wird das Bezirksamt um folgende Vorgehensweise ersucht:

Die Regeln für die Straßenmusik im Bezirk Pankow werden gemeinsam mit den Vertreter*innen der Straßenmusiker*innen und Straßenkünstler*innen neu entwickelt. Die Regeln sollen unter Verwendung von Best-Practice-Ansätze aus anderen europäischen Städten aufgestellt werden, damit die künftige Praxis dem liberalen und akzeptierten Image der Berliner Straßenmusik gerecht wird.

Zugleich sollen die Regeln die unterschiedlichen Interessen der Straßenmusiker*innen und Anwohner*innen in einem fairen Ausgleich berücksichtigen. Auf diesem Weg soll eine gerechte, klare und realistische Politik zum Schutz der Straßenkunst und der Bewohner*innen erreicht werden.

Die Transparenz dieses Angebotes setzt voraus, dass die Informationen leicht verständlich und mehrsprachig formuliert und zudem praxistauglich sind. Die Regeln und die Rahmenbedingungen sind deshalb z. B. auch in Form eines Leitfadens auf den Internetseiten des Bezirksamtes mehrsprachig zu veröffentlichen.

Die so erarbeiteten Regeln sind vor Veröffentlichung im Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften der BVV Pankow vorzustellen und mit diesem abzustimmen. Bis zum Abschluss des Verfahrens erwartet die BVV einen wohlwollenden Umgang mit Straßenmusiker*innen und die grundsätzliche Fortführung der bisherigen Praxis im Umgang mit Straßenmusik.

Begründung:

Die Regeln in dem oben beanstandeten Bezirksamtsbeschluss widersprechen dem Beschluss der BVV vom 27.03.19 (Drs. VIII-0785) und gehen über den ursprünglichen Arbeitsauftrag hinaus. Jene Regeln für Straßenmusik in Pankow sind in sich widersprüchlich, zu intransparent und für die Anwendung in der Praxis nicht geeignet. Diese Regeln sind wie in allen anderen Berliner Bezirken dysfunktional und ohne Beteiligung entwickelt und bedürfen dringend einer Änderung.

In zentralen Punkten z. B. das Sonntags- und Feiertagsspielverbot für Straßenmusik an beliebten Plätzen sind die Regeln nicht nachvollziehbar, widersprechen dem von der BVV beschlossenen Regelwerk für den Mauerpark und werden auch den vorhandenen technischen Möglichkeiten der Straßenmusiker*innen zur Lärmvermeidung nicht gerecht. Der 20-Meter-Abstand zu Wohngebäuden schließt Straßenmusik in den Straßen der gründerzeitlichen Mietshausquartiere in Prenzlauer Berg und im Süden Pankows (Fallhöhe gleich Straßenbreite bei Traufhöhe von 22 Metern) zu pauschal aus.

Der vierwöchige Vorlauf des Genehmigungsverfahrens ist realitätsfremd und steht der Spontanität und vor allem der Wetterabhängigkeit der Straßenmusik entgegen.

Die Übersetzung der Regeln soll die gängigen Herkunftssprachen von Straßenmusiker*innen berücksichtigen. Nicht nachvollziehbar ist die Preisberechnung für die Übersetzungen des Regelwerks, die zudem von der Selbstorganisation der Straßenmusiker*innen für jene selbst bereitgestellt werden.

Der mit dem Runden Tisch Mauerpark beabsichtigte Interessenausgleich auch zwischen Straßenmusiker*innen und Anwohner*innen findet sich im o. g. Bezirksamtsbeschluss nicht ausreichend wieder. Die Erarbeitung eines Leitfadens durch das Bezirksamt unter Beteiligung der Straßenmusiker*innen beugt Konfliktsituationen vor und kann sich zudem an vergleichbaren Leitfäden bzw. Verfahrensweisen anderer Bezirke aber auch anderer Städte mit touristischer Frequentierung (z. B. Bremen, Zürich, Mailand) orientieren.