Gefahren für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen konsequent beseitigen

25. Tagung der BVV

Drs. VIII-0920

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Verkehrsbehinderungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen konsequent mit geeigneten Mitteln zu beseitigen. Bei Verstößen durch den KFZ-Verkehr ist der Halter zu ermitteln und das Fahrzeug ggf. umzusetzen.
Dafür sollen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes und der Parkraumüberwachung bei verbotswidrigem Parken den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen und Hindernisse auf blockierten Radverkehrsanlagen, Gehwegen und Straßeneinmündungen beseitigen. Dabei sollten die Mitarbeiter*innen solange vor Ort bleiben, bis die Blockade beseitigt ist. Sollten entgegen der Geschäftsanweisung PPr Stab 15/20 falschparkende Autos nicht entfernt werden, soll dies dokumentiert und begründet werden.
Aufträge von der Polizei an das Ordnungsamt sollen nur noch übernommen werden, wenn die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes selbst in der Lage sind, innerhalb von 45 Minuten am Ort der Verkehrsbehinderung einzutreffen.
Weiter wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den Pankower Polizeiabschnitten dafür einzusetzen, dass die Polizei ebenfalls konsequent mit Verwarnungen und Umsetzungen gegen die oben genannten Beeinträchtigungen vorgeht (Grundlage ZustVOOWiG und der Geschäftsanweisung PPr Stab 15/20, 14, Seite 4, über das Umsetzen von Fahrzeugen).

Begründung:

Täglich lassen sich im Bezirk zugeparkte Rad-, und Gehwege sowie Straßeneinmündungen beobachten, die Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen stark behindern und gefährden. Dadurch wird die Beteiligung der schwächsten Teilnehmer*innen am Verkehr eingeschränkt und zum Teil sogar verhindert. Alte Menschen, Menschen mit Kinderwägen und diejenigen, die auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind, haben darunter besonders zu leiden. Um eine Verkehrswende umzusetzen und den Klimaschutz sicherzustellen, muss der sichere Verkehrsfluss nicht nur für den KfZ-Verkehr garantiert sein.
Trotzdem wird in der Presse berichtet und von Bürger*innen beobachtet, dass Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, der Parkraumüberwachung und die Polizei diese Ordnungswidrigkeiten gar nicht oder nur nach expliziter Aufforderung ahnden und eher selten eine Umsetzung vornehmen.
Ein verändertes Gefahrenabwehrverhalten ist notwendig, um die Rechte von Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen endlich durchzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen und Anordnungen sind vorhanden, müssten jedoch konsequent durchgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass das Halten und Parken in zweiter Reihe auf Hauptverkehrsstraßen nicht als Bagatelldelikt angesehen und lediglich mit einem Strafzettel geahndet wird, sondern vor Ort sicher gestellt wird, dass die Blockade beseitigt wird.
Eine Übernahme von Aufträgen durch die Polizei Berlin oder einem jeweiligen Abschnitt sollte nur erfolgen, wenn gewährleistet werden kann, dass der Auftrag zeitnah abgearbeitet wird. Wenn dies z.B. aufgrund der zeitlichen oder personellen Situation nicht möglich ist, dann sollte das Ordnungsamt diesen Auftrag zurückweisen, sodass die Polizei tätig wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Gefahrensituation nicht zeitnah behoben wird.