Gemeinschaftsschulstandort auf dem Ostgelände des »Pankower Tors«

28. Tagung der BVV

Drs. VIII-1011

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Für die dringend benötigte Gemeinschaftsschule wird die in der Grundsatzvereinbarung mit der Firma Krieger Handel SE vom 25. April 2018 im § 3 mit „F“ bezeichnete Fläche östlich der Prenzlauer Promenade als Standort vorgesehen.

Im bezeichneten Bereich sind im B-Plan ebenfalls die Straßenbahntrasse Pankow-Heinersdorf-Weißensee, der Panke-Trail sowie eine auf die Mindestbreite begrenzte Erschließungsstraße für das Gelände des Pankower Tors und ausreichend Fläche für den Fußverkehr vorzusehen.

Begründung:

Mit dieser Drucksache werden bestehenden Drucksachen der BVV Pankow zur Entwicklung des Rangier- und Güterbahnhofs Pankow bzw. des Pankower Tores bestätigt sowie teilweise konkretisiert und ergänzt. Die wesentlichen Bestandteile der Grundsatzvereinbarung mit der Firma Krieger Handel SE vom 25. April 2018 gehen auf das vom Senat durchgeführte Workshopverfahren und die Fortsetzung in der Steuerungsrunde „Pankower Tor“ sowie die Festlegungen aus den BVV-Drucksachen VII-0965 „Projekt Pankower Tor voranbringen“ und VII-1109 „Projekt Pankower Tor: Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung im Parallelverfahren durchführen“ zurück. In der Grundsatzvereinbarung wurde die Fläche östlich der Prenzlauer Promenade jedoch zunächst ausgeklammert, so dass der Bereich für eine Standort-Kombination aus Grundschule und weiterführender Schule offenblieb.

Mit der Drucksache VIII-0665 „Gemeinschaftsschule am Pankower Tor“ vom 07. Februar 2019 hat die BVV Pankow klargestellt, dass auf dem Gelände des Pankower Tors neben dem in der Grundsatzvereinbarung festgelegten Grundschulstandorts auch eine Gemeinschaftsschule einen Standort haben soll. Daraufhin hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit der Rahmenplanung Heinersdorf Nord verschiedene Möglichkeiten für einen Standort erfasst und bewertet.

Nicht zuletzt durch den Beschluss der Drucksache VIII-0958 „Verbindliche Bauleitplanung für das Pankower Tor“ vom 11. September 2019 bereitet das Bezirksamt den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren und den dafür erforderlichen Aufstellungsbeschluss vor. Da der Bebauungsplan zielführender Weise das gesamte Planungsgebiet umfassen soll, steht nun neben dem zur Deckung des dauerhaft hohen Schulplatzbedarfes dringend benötigten Gemeinschaftsschulstandort auch die Klärung des Standorts für die Benennung der Planungsziele auch für diese Teilfläche an. Im Ergebnis der vorliegenden großräumigen und kleinräumigen Standortuntersuchungen sieht die BVV Pankow in der gemäß der Grundsatzvereinbarung mit der Firma Krieger Handel SE vom 25. April 2018 im § 3 mit „F“ bezeichnete Fläche östlich der Prenzlauer Promenade als den einzigen geeigneten Standort in der Planungsregion.

Zur Konkretisierung des Planungsziels Gemeinschaftsschule ist im B-Plan-Verfahren die Abwägung der öffentlichen Belange, insbesondere des hohen Schulplatzbedarfes und des Denkmalschutzes erforderlich.