Gerechte Personalausstattung der Unterhaltsvorschussstelle

23. Tagung der BVV

Drs. VIII-0809

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen mehr Stellen für die Umsetzung der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes geschaffen werden.
Weiter soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Verteilung dieser Stellen diesmal nach Antragsvolumen und der prognostischen Entwicklung erfolgt.

Begründung:

Nach der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 wurden durch den Berliner Senat für jeden Bezirk 6 VZÄ für die Bezirke bereitgestellt. Diese 6 Stellen gab es für jeden Bezirk, unabhängig von den Bevölkerungszahlen, dem Antragsvolumen oder der prognostischen Entwicklung.
In Pankow stieg durch die Novelle des Gesetzes die Zahl der Anspruchsberechtigten Personen von 1.900 auf ca. 4.500. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit 3 Monate und die Anzahl der offenen Anträge beläuft sich auf 670 (KA-0541/VIII). Zudem muss durch die Unterhaltsvorschussstellen nicht nur die Bearbeitung der Anträge abgedeckt werden sondern auch eine laufende Betreuung.
Durch das hohe Antragsaufkommen und dem sich daraus ergebenden Personalbedarf von weiteren 6 VZÄ fordern wir das Bezirksamt auf, sich beim Senat für o.g. Forderungen einzusetzen.