Gestaltung des Gewerbegebietes Pankow-Nord

20. Tagung der BVV

Drs. VIII-0660

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

1. mit den Unternehmen der Abfallwirtschaft, die derzeit in den Gewerbegebieten »Buchholzer Straße« und »Heinersdorf« (Gebiete 5 und 9 des Pankower Gewerbeflächenkonzeptes) ansässig sind, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, diese Unternehmen ins Gewerbegebiet Pankow Nord (Teilflächen Nord – Lindenhof – und Blankenburg Nord; 6 und 6b des Gewerbeflächenkonzeptes) umzusiedeln.

Zu prüfen ist dafür, ob für ein solches Vorhaben Bundes- oder EU-Fördermittel eingeworben werden können, und dies bei positivem Prüfergebnis auch zu tun.

2. gemeinsam mit dem Bezirksamt Reinickendorf ebenfalls zu prüfen, ob dort ansässigen Unternehmen der Abfallwirtschaft, die derzeit auf dem Gewerbegelände Flottenstraße ansässig sind, ebenfalls eine Umsiedlung auf das Gewerbegebiet Pankow Nord angeboten werden kann.

3. bei zukünftigen weiteren möglichen Ansiedelungen im Gewerbegebiet Pankow Nord sind Unternehmen, die ihre Logistikverkehre hauptsächlich über die Schiene abwickeln, zu bevorzugen.

Der BVV ist über den Fortgang der Bemühungen halbjährlich zu berichten.

Begründung:

Unternehmen der Abfallwirtschaft werden unter den Bedingungen heranrückender und zunehmend verdichteter Wohnbebauung in mittlerweile faktisch innerstädtisch gelegenen Gewerbegebieten auch auf Grund ihrer notwendigen Logistikverkehre zu einem zunehmenden stadtentwicklungspolitischen Problem. Hier bietet sich eine Umsiedlung an verkehrlich besser erschlossene Standorte, die auch eine verstärkte Nutzung der Schiene als logistischem Verkehrsweg ermöglichen, als naheliegende Alternative an. Der Bezirk verfügt im Gewerbegebiet Pankow Nord über einen solchen Standort.

Hier in diesem Sinne tätig zu werden, bietet für eine geordnete Stadtentwicklung für den Bezirk Pankow enorme Vorteile:

  • das innerstädtische Straßenland wird großräumig von schwerem Wirtschaftsverkehr entlastet
  • wohnortnahe, für die herangerückte Wohnbebauung verträglichere gewerbliche Nutzung, zum Beispiel durch Dienstleistung- oder kleine Handwerksbetriebe, die aus zentralen Lagen durch die Gewerbemietenentwicklung verdrängt werden, können auf den so frei werden Flächen angesiedelt werden.

Diese Chance, die sich mit der Gestaltung der Entwicklung des Gewerbegebietes Pankow Nord bietet, muss der Bezirk Pankow ergreifen.