Handlungsmöglichkeiten im Schlosspark-Kiez erhalten – Schaffung irreversibler Tatsachen verhindern

37. Tagung der BVV

Drs. VIII-1332

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  • in Umsetzung des BVV-Beschlusses VIII-1272, »Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez – verbindliche Bauleitplanung für Pankow!«, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohnen) unverzüglich gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) die Planungsabsicht der Aufstellung eines Bebauungsplans mitzuteilen,
  • das Baugesuch der Gesobau gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB), zur Sicherung der Bauleitplanung sowie der lfd. Verständigungsgespräche aus dem BVV-Beschluss VIII-1177 »Verdichtung in Pankow sozial- und klimaverträglich gestalten!«, zurückzustellen,
  • die Bearbeitung der seitens der Gesobau im Zusammenhang mit dem Baugesuch beantragte Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 5 der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVo Bln) zur Baumfällung auszusetzen.

Begründung:

Die BVV Pankow hat mit ihrem Beschlusses VIII-1272, »Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez – verbindliche Bauleitplanung für Pankow!« vom 30.09.2020 die Aufstellung eines B-Plans für den gesamten Umgebungsbereich des Bebauungsplans 3-80 beschlossen, um eine abgestimmte und klimafreundliche Entwicklung zu ermöglichen. Seit diesem Beschluss hat die Gesobau die Planungen und vorbereitenden Schritte für ihre Bebauungsabsichten forciert und neben einem Bauantrag nunmehr auch einen Antrag zur Fällung zahlreicher Bäume in diesem Bereich eingereicht. Eine Genehmigung dieser Anträge zu diesem Zeitpunkt würde jedoch die beabsichtigten Planungsziele der BVV zur Sicherung der Kleingartenanlage, der Sicherung und Entwicklung des Standortes der Mendel-Grundschule sowie eine klimafreundliche Erhaltung der Blöcke mit Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mobilitätsangeboten und grüner Infrastruktur zumindest erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen.

In den derzeit laufenden Verständigungsgesprächen hat die Gesobau unmissverständlich klargemacht, an einer Bebauung im geplanten Umfang festzuhalten und unverzüglich nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Umsetzung beginnen zu wollen und somit den Willen der BVV zu missachten. Das Agieren der Gesobau vereitelt auch das Anliegen der BVV, eine umfassende Bürgerbeteiligung und infolge dessen Akzeptanz der Anwohner:innen herbei zu führen. Die nunmehr einsetzende Beschleunigung der Gesobau ist zudem überraschend, war eine bauvorbereitende Fällung der Bäume in den Informationsveranstaltungen bislang erst für das Jahr 2022 angekündigt.

Mit dem vorliegenden Antrag sollen auch die rechtlichen Ungenauigkeiten des in der BVV vom 11. November 2020 angenommen Dringlichkeitsantrag, Drs. VIII-1314 »Erhaltung von Grün- und Spielflächen sowie Bäumen in Pankow!« korrigiert werden, dessen Grundlage ein nicht zur rechtzeitigen Einreichung gelangter Bürger*innen-Antrag war.