Keine Verdrängung aus der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße

20. Tagung der BVV

Drs. VIII-0672

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der SPD-Fraktion


Die BVV möge beschließen:

Die BVV Pankow unterstützt die MieterInnen der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße in Ihrer berechtigten Forderung, dass es durch die Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der Deutschen Wohnen als Eigentümerin zu keiner Verdrängung kommt.

Die BVV Pankow unterstützt deshalb das Bezirksamt in seinem Einsatz für eine sozialverträgliche Umsetzung der von vorgesehenen Modernisierung der Wohnanlage Topsstraße/Eberswalder Straße.

In konsequenter Auslegung und Weiterentwicklung der Vereinbarung zwischen der Deutschen Wohnen und dem Bezirksamt vom April 2018 hat die BVV Pankow folgende Erwartungen:

  • keine Erteilung von bau- und/oder erhaltungsrechtliche Genehmigungen vor Abschluss des Sozialplanverfahrens und geeigneter Lösungen für jede/n MieterIn. Das Ergebnis des Sozialplanverfahrens ist der BVV schriftlich zur Kenntnis zu geben.
  • dauerhafte Festschreibung der Kappung auf die 30 %-Brutto-Warmmiete für finanzielle Härtefälle unter den BestandmieterInnen
  • Auferlegung von noch nicht benannten aber erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen, ggfs. unter Anwendung von § 177 BauGB
  • Prüfung der Modernisierungsankündigungen durch einen externen Gutachter
  • die Erhaltung des Hofensembles und der weitgehende Verzicht auf die nicht erforderliche Umgestaltung sowie Erhaltung möglichst aller Bäume

Die BVV Pankow sieht die bauliche Erweiterung der Anlage durch die von der Deutschen Wohnen geplanten Aufstockungen mit Skepsis. Die vorgesehenen Wohnungsgrößen und zu erwartenden Angebotsmieten führen zu einer deutlichen Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Das widerspricht dem sozialen Erhaltungsziel. Der Maßnahmeumfang ist so zu verändern oder zu reduzieren, dass dem Erhaltungsziel entsprochen wird. Hierfür sind auch die Anwendungsmöglichkeiten des § 34 BauGB – soweit möglich – auszuschöpfen.

Begründung:

Mit der Vereinbarung zwischen der Deutschen Wohnen und dem Bezirksamt vom April 2018 liegt bereits eine Grundlage für den sozialverträglichen Ablauf der Modernisierung der Anlage vor. Dennoch bleiben viele Fragen offen. Fragen, die auch von den BewohnerInnen in Ausschusssitzungen vorgetragen wurden. Mit dieser Beschlussfassung will die BVV daher die MieterInnen unterstützen und dem Bezirksamt Vorgaben für das weitere Vorgehen mitgeben.