Klarstellung zum sogenannten „Wohnbaukonzept“ und zur Erholungsanlage Blankenburg

20. Tagung der BVV

Drs. VIII-0669

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Die BVV Pankow hat das sogenannte „Wohnbaukonzept für Pankow“ von 2016 als Vorlage zur Kenntnisnahme zur Tagung am 29. Juni 2016 erhalten und im Rahmen der Fortsetzungstagung lediglich zur Kenntnis genommen.

Die BVV Pankow hat das Wohnbaukonzept nicht beschlossen, weil es in allen Fraktionen erhebliche Bedenken und Kritikpunkte gegenüber Darstellungen, Inhalten, Zielen und Maßnahmenvorschlägen gab. Die BVV Pankow stellt daher fest, dass aus dem sogenannten „Wohnbaukonzept für Pankow“ keine Arbeits- oder Planungsaufträge folgen oder von der BVV Pankow erteilt wurden.

Die Arbeits- und Planungsgrundlage von neuen Wohnbaustandorten im Bezirk ist die Drucksache VII-1203 vom 14. September 2016 mit ihren zwölf explizit aufgeführten Standorten für Wohnungsneubau. Für alle anderen Standorte liegt kein Planungsauftrag der BVV Pankow vor. Folglich besteht auch kein Auftrag für Planungen mit Bezug auf die Flächen der Erholungsanlage Blankenburg.

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Öffentlichkeit klar- und richtigzustellen, dass die BVV Pankow keinen Auftrag zu einer weiteren Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen oder erteilt hat. Dem widersprechende Veröffentlichungen oder auch schriftliche sowie mündliche Äußerungen aus Senatsverwaltungen sind durch das Bezirksamt in aller Deutlichkeit zu korrigieren.

Begründung:

In verschiedenen Veröffentlichungen und auch Äußerungen verschiedener Institutionen entsteht immer wieder der Eindruck, dass das sogenannte „Wohnbaukonzept für Pankow“ die planerische Grundlage für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten ist. Dieser Eindruck ist falsch. Die BVV Pankow hat mit der Drucksache VII-1203 klare Prioritäten gesetzt. Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines umfassenden politischen Abstimmungsprozesses, der dem Bezirksamt einen klaren Arbeitsauftrag erteilt, ebenso ist er auch als eine Absage an die Überplanung anderer Flächen zu verstehen. Die BVV erwartet vom Bezirksamt, dass dieses gemäß dieser Beschlussfassung – insbesondere gegenüber Dritten – handelt.

Um die bereits vorhandene Verunsicherung in der Erholungsanlage Blankenburg zu reduzieren stellt die BVV nochmals ihre Position klar, dass die Anlage nicht für die Entwicklung neuer Wohnungsbaustandorte oder für Straßenverbindungen herangezogen werden soll. Deshalb sollen auch die Eingriffe, die möglicher weise durch eine Straßenbahnstrecke verursacht werden können, auf ein Minimum begrenzt werden. Der in Rede stehende Straßenbahnbetriebshof ist aufgrund der höheren Lagegunst ohnehin im Gewerbegebiet Heinersdorf vorzusehen.