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Stelle der Mitarbeiterin des Gleichstellungsbüros

BV Susanne Kühne

Kleine Anfrage - KA-1257/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ab wann ist die Stelle der Mitarbeiterin nicht mehr besetzt?
  2. Wie war die bisherige Stelle eingruppiert?
  3. Unter welcher Voraussetzung erfolgte die Eingruppierung?
  4. Wie werden vergleichbare Tätigkeiten in anderen Bezirken bewertet?
  5. Für wann ist die Ausschreibung der Stelle geplant, und welche Eingruppierung ist hierfür vorgesehen?
  6. Wie wird die Übergangszeit bis zur Besetzung der Stelle überbrückt?
  7. Gibt es ein standardisiertes Bewertungsraster, das eine diskriminierungsfreie sowie gleichbehandlungssensible Einstufung gewährleistet?
  8. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass gleichstellungspolitische Arbeit nicht strukturell und finanziell abgewertet wird?

 

Antwort des Bezirksamts

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