Stelle der Mitarbeiterin des Gleichstellungsbüros
Kleine Anfrage - KA-1257/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Ab wann ist die Stelle der Mitarbeiterin nicht mehr besetzt?
- Wie war die bisherige Stelle eingruppiert?
- Unter welcher Voraussetzung erfolgte die Eingruppierung?
- Wie werden vergleichbare Tätigkeiten in anderen Bezirken bewertet?
- Für wann ist die Ausschreibung der Stelle geplant, und welche Eingruppierung ist hierfür vorgesehen?
- Wie wird die Übergangszeit bis zur Besetzung der Stelle überbrückt?
- Gibt es ein standardisiertes Bewertungsraster, das eine diskriminierungsfreie sowie gleichbehandlungssensible Einstufung gewährleistet?
- Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass gleichstellungspolitische Arbeit nicht strukturell und finanziell abgewertet wird?
