Pankower Schüler auskömmlich mit Lehr- und Lernmitteln ausstatten

16. Tagung der BVV

Ds. VIII-0504

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der CDU und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Mittel, die den Schulen durch den Wegfall der Elternbeiträge für Zuzahler bei Lehr- und Lernmitteln fehlen, durch das Land Berlin ausgeglichen werden. Damit soll dem drohenden Qualitätsverlust an Pankower Schulen begegnet werden.

Begründung:

Mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz (seit 1.5.18 in Kraft) hat das Land Berlin die Zuzahler-Beiträge für die Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Zuvor wurden in der Primarstufe für zuzahlungsbefreite Schüler als Lehr- und Lernmittel 98 Euro pro Jahr veranschlagt, für Zuzahler 73 Euro. Laut Lernmittelverordnung konnten von Eltern, die verpflichtet waren, Lehr- und Lernmittel selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen, bis zu 100 Euro eingezogen werden. Nun zahlt das Land Berlin für jeden Schüler 98 Euro. Die Elternbeiträge fallen weg.
Im Bezirk Pankow gibt es traditionell sehr viele Zuzahler. Daher bedeutet die Abschaffung der Zuzahler-Beiträge: eine effektive Kürzung der Lehr- und Lernmittel.
Diese sind ohnehin schon seit Jahren nicht auskömmlich. Die Berechnungsgrundlage für die Beträge ist dem Bezirk unbekannt. Die berechneten 98 Euro wurden bereits als nicht ausreichend anerkannt. Verbrauchsmaterialien, die jährlich erneuert werden müssen (Übungshefte u.ä.) können dort nicht eingerechnet sein. Auch wichtige Themen wie Inklusion oder Digitalisierung — die Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne — sind mit dieser Spar-Haltung gegenüber unseren Schulen nicht zu machen.
Dass Eltern und Familien entlastet werden sollen, ist eine gute Botschaft. Dass dies zu Lasten aller Schüler in den Pankower Schulen geht, ist jedoch nicht nachzuvollziehen — zumal bedürftige Familien vom Eigenbeitrag ohnehin ausgenommen waren.
Schulen im Land Berlin — und vor allem im Kinder- und Familienbezirk Pankow — müssen dringend finanziell besser ausgestattet werden. Diese formelle Erhöhung von 73 auf 98 Euro für Zuzahler bei gleichzeitigem Wegfall der Elternbeiträge ist de facto eine Kürzung auf Kosten der Kinder. Sie geht zu Lasten der Qualität in den Schulen und damit eindeutig zu Lasten der Schülerinnen und Schüler.