Regelfälle der Umsetzung

28. Tagung der BVV

Drs. VIII-1041

Mündliche Anfrage der Linksfraktion


Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Am 15. Oktober 2019 teilten Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes mit, dass Sie das im 5-Meter-Bereich der Kreuzung Zeiler Weg/Dettelbacher Weg abgestellte Fahrzeug, das damit offensichtlich eine Behinderung darstellt, also ein sogenannter  »Regelfall der Umsetzung« ist, nicht umsetzen wollten. Darüber hinaus teilte man mit:  »macht vielleicht der Spätdienst« .

In den vergangenen Wochen häufen sich Meldungen dieser und ähnlicher Art: Der Allgemeine Ordnungsdienst setzt auf Basis einer lageabhängigen Ermessensentscheidung, obwohl oft erkennbar ein Regelfall der Umsetzung vorliegt, nicht um. Das gilt leider im Übrigen auch oftmals für die Pankower Polizei-Abschnitte und dies trotz Einschreitkonkretisierung.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Hält das Bezirksamt die GA PPr Stab Nr. 15/2014 (vgl. www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/) für im Bezirk Pankow maßgeblich?
  2. Welche Unterschiede bestehen zwischen Früh- und Spätschichten im Bezirksamt bgzl. der Berücksichtigung von Geschäftsanweisungen?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um wirksam zu verhindern, dass sich eine derartig offensichtliche Missachtung der GA PPr Stab Nr. 15/2014 im Bezirk Pankow wiederholt und sich Bürger*innen zukünftig auf wahrheitsgemäße und geltendem Recht entsprechende Auskünfte des Bezirksamtes verlassen können?