Temporäre Spielstraße Gudvanger Straße

23. Tagung der BVV

Drs. VIII-0775

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

in der Gudvanger Straße vor den Hausnummern 16 bis 22 für die Monate April bis Oktober, jeweils am ersten Mittwoch im Monat von 14 bis 18 Uhr (Zusatzzeichen 1042), eine temporäre Spielstraße durch die Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10 zum Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 StVO) einzurichten.

Begründung:

Durch ein Gutachten über die Einrichtung von temporären Spielstraßen, das vom wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin im November 2017 veröffentlicht wurde, und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Temporäre Spielstraßen“ (Drucksache 19/5210) wurde aufgezeigt, dass nach „bestehende[r] Rechtslage“ die Anordnung solcher Spielstraßen möglich ist. Weitere rechtliche Änderungen hält die Bundesregierung für „nicht .. erforderlich“ (Vgl. Antwort auf Frage 3 in Bundestagsdrucksache 19/5210). Gemäß dieser Auffassung besteht nun eindeutig Rechtsklarheit und -sicherheit.
Damit steht dem Bezirksamt nun zum bisher verfolgten Ansatz (Vgl. insbesondere die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drs. VII-0888 „Einrichtung einer temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße“ vom 10. Juni 2015) eine weitere, StVO-konforme Möglichkeit zur Verfügung, die Anordnung einer temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße vorzunehmen und das in 2015 per interfraktionellen Konsens initiierte Pilotprojekt zu finalisieren.