Umsetzung des BVV-Beschlusses VII-0517 Kommentierung des Thälmann-Denkmals

29. Tagung der BVV

Drs. VIII-1051

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Zur Umsetzung des BVV-Beschlusses »VII-0517 Kommentierung des Thälmann-Denkmals« wird, das Bezirksamt ersucht, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sachkundigen verschiedener Professionen (u.a. Historiker*innen, Kunsthistoriker*innen) mit fachlicher Expertise hinsichtlich der historisch-kritischen Kommentierung von Denkmälern einzusetzen. Die Auswahl der Arbeitsgruppe und die Betreuung der Erarbeitung des Textes der historisch-kritischen Kommentierung unterliegt der Federführung des Fachbereichs Museum im Amt für Weiterbildung und Kultur. Dem Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften ist vorab eine Namensauswahl an Sachkundigen vorzulegen. Darüber hinaus ist er über den fortlaufenden Arbeitsprozess stetig zu informieren.

Der Kommentar ist der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Begründung:

Die BVV hat am 11.12.2013 die Drucksache »VII-0517 Kommentierung des Thälmann-Denkmals« beschlossen: »Das Bezirksamt wird ersucht, eine Kommentierung neben der Ernst-Thälmann-Plastik an der Greifswalder Straße anzubringen, die die Geschichte des Dargestellten und des Denkmals historisch kritisch aufarbeitet, kommentiert und anschaulich macht. Der Text soll unter Federführung der Gedenktafelkommission von qualifizierter, sachverständiger Seite verfasst werden.«

Bezugnehmend auf die VzK vom 15.05.2019 ist die Umsetzung des o.g. BVV-Beschlusses nicht gewährleistet. Dort heißt es: »Im Zusammenhang mit der künstlerischen Kommentierung sollen den Besucher*innen des Ortes auch Informationen zum historischen Kontext angeboten werden. Inhalt, Beschaffenheit und Umfang dieser Informationen hängen vom Konzept der künstlerischen Kommentierung ab und werden im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren durch eine noch zu bildende Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Preisträger/der Preisträgerin präzisiert.«

Da es sich beim Thälmann-Denkmal um einen Geschichtsort mit vielfältigen inhaltlichen und historischen Schichtungen und Deutungsebenen handelt, ist angesichts dessen geboten eine unabhängige und von sachkundigen Fachleuten erarbeitete qualifizierte historisch-kritische Kommentierung bereitzustellen, die kein Anhängsel einer »künstlerischen Kommentierung« des Denkmals darstellt. Zumal kann es nicht Aufgabe von Künstler*innen sein, noch kann es von ihnen gefordert werden die von der BVV beschlossene historisch-kritische Kommentierung zu liefern.