Unzulässige Hartz-IV-Sanktionen stoppen! BVerfG-Urteil vom 05.11.2019 sofort umsetzen!

28. Tagung der BVV

Drs. VIII-1022

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Jobcenter Pankow im Rahmen seiner Möglichkeiten (u.a. in der Trägerversammlung) die unverzügliche Anwendung des BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16, welches u.a. Kürzungen von über 30% des Hartz-IV-Regelsatzes für verfassungswidrig erklärt, sicherzustellen. Sanktionen wegen Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen dürfen nicht addiert werden. Sie sind auf max. 30 % zu begrenzen. Die Umsetzung des Gerichtsurteils ist vollumfänglich ebenfalls für alle Betroffenen unter 25 Jahren anzuwenden.

Zusätzlich sollten Maßnahmen entwickelt werden, die eine Wahrnehmungsquote von Terminen durch Leistungsbeziehende im Jobcenter erhöhen.

Dabei sollten u.a. folgende Punkte bei der Einladungspraxis Berücksichtigung finden und geprüft werden:

  • Pflichtfeld für die Aufnahme von Wünschen von Kundinnen und Kunden für Terminbestimmungen
  • Angabe eines möglichst konkreten Termingrundes in der Einladung
  • Beachtung des BSG-Urteils vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R: Ermessensfehlgebrauch bei gleichlautenden Serieneinladungen ab dem dritten Meldeversäumnis
  • Terminverschiebung ohne Prüfung eines wichtigen Grundes
  • Hinweis an Kundinnen und Kunden in Bezug auf die Voraussetzungen für einen zulässigen Antrag auf Terminverschiebung sowohl in der Eingliederungsvereinbarung als auch der Einladung zum Meldetermin
  • Minderjährige Kinder sollen grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen und ohne Sanktionsandrohung eingeladen werden.

Begründung:

Das Urteil des BVerfG entfaltet mit seiner Verkündung am 5.11.2019 sofortige Wirkung. Sanktionen bedeuten erhebliche Grundrechtsverletzungen. Städte wie Wuppertal oder Mülheim an der Ruhr haben bereits angekündigt, neue Bescheide auszustellen.

Die bestehende Sanktionspraxis der Jobcenter ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und muss umgehend gestoppt werden. Das Bezirksamt sollte vom Jobcenter Pankow eine verbindliche Aussage erbitten, die eine sofortige Umsetzung des BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 gewährleistet. Die Frage der Verfassungskonformität von Sanktionen und die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hängt nicht vom Alter der / des Sanktionierten ab. Das BVerfG-Urteil muss daher vollumfänglich auch auf unter 25-Jährige angewendet werden.

Außerdem dürfen Sanktionen wegen Pflichtverletzungen und Sanktionen nicht addiert werden.