Verbindliche Bauleitplanung für das Pankower Tor

26. Tagung der BVV

Drs. VIII-0958

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion


Die BVV möge beschließen:

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, für das in § 1 der Grundsatzvereinbarung vom 25. April 2018 beschriebene Gebiet in die verbindliche Bauleitplanung einzusteigen und bis zum 30. November 2019 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das „Pankower Tor“ zu fassen. Die Planungsziele sollen den in der Grundsatzvereinbarung festgehaltenen Entwicklungszielen entsprechen. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll auch der Senat von Berlin an seine Zusage erinnert werden, die für Herbst 2019 angekündigte Wiederaufnahme des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan von Berlin vorzunehmen und somit ein gemäß dem Baugesetzbuch für derartige Vorhaben vorgesehenes Parallelverfahren zu ermöglichen.

Begründung:

Seit Abschluss der Grundsatzvereinbarung sind bereits wieder 16 Monate vergangen. In dieser Zeit wurden verschiedene vertiefende Untersuchungen und städtebauliche (Rahmen-)Planungen erarbeitet. Die Steuerungsrunde und ihre Arbeitsgruppen haben getagt und zu vielen Sachverhalten und (Unter-)Themen konzentriert gearbeitet. Damit konnten die Zahl und die Bedeutung der offenen Fragen bzw. noch zu klärenden Sachverhalte Stück für Stück reduziert werden, so dass – auch im Hinblick auf andere Aufstellungsbeschlüsse im Bezirk – der Zeitpunkt für den Einstieg in die verbindliche Bauleitplanung nunmehr gekommen ist. Deshalb soll das Bezirksamt endlich einen Aufstellungsbeschluss fassen und damit das Projekt einen entscheidenden Schritt nach vorne bewegen. Zugleich wird auf diesem Wege die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in die Pflicht genommen, das Projekt auch auf der Landesebene aktiv voranzubringen. Die BVV bekräftigt damit ihren Beschluss VII-1109 vom 2. März 2016 zur Durchführung eines Parallelverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Festsetzung eines Bebauungsplans.