Verwendung der Ausschlussklausel für alle öffentlichen Veranstaltungen

23. Tagung der BVV

Drs. VIII-0795

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, folgende Ausschlussklausel, begründet durch §6 des Versammlungsgesetzes, für alle öffentlichen Veranstaltungen zu verwenden:

»Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.«

Alle Einladungen, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und sonstigen Bewerbungen der Veranstaltung sind mit der Ausschlussklausel zu versehen.

Begründung:

Öffentliche Veranstaltungen sind Orte der Demokratie. Akteure der rechten Szene versuchen immer wieder durch die sogenannte »Wortergreifungsstrategie« eben jene Orte als Plattform für ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologie zu nutzen. Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung und Informationsveranstaltungen müssen geschützt werden, um Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen, die am Prozess der Beteiligung teilnehmen möchten.