Wirksame Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit in der Bizetstraße
Drs. VIII-0838
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
- in der gesamten Bizetstraße die Verkehrszeichen (VZ) 136-10 „Kinder“ und VZ 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen.
Begründung:
Die Bizetstraße wird bekanntermaßen übermäßig als Umgehung der Berliner Allee genutzt. Die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist mangels Kontrolldruckes nahezu wirkungslos, sämtliche bisherigen Maßnahmenvorschläge seitens der BVV zur Verkehrsberuhigung und Verringerung des Durchgangsverkehrs in diesem Wohngebiet wurden von der Verkehrslenkung (VLB) Berlin und/oder dem Bezirksamt abgelehnt, siehe u. a. Drs. VIII-0030 und VII-0696.
Die o.g. Verkehrszeichen auf der Fahrbahn sollen der nachweislich erhöhten Wahrnehmbarkeit dienen.