AG Schulwegsicherheit wiederbeleben – Schulgemeinschaften einbinden

Drs. IX-0164

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeitsgruppe (AG) Schulwegsicherheit des Bezirkes wieder regelmäßig einzuberufen. Die Arbeitsweise der AG Schulwegsicherheit soll hinsichtlich der Beteiligung betroffener Kreise (Schulgemeinschaften) verbessert und die Ansprechpersonen schulischer Arbeitsgruppen zum Thema Schulwege (z. B. AG Verkehr, AG Verkehrssicherheit, AG Sicherer Schulweg, Gremien für Mobilität gem. §17 a (5) Mobilitätsgesetz, oder andere Bezeichnungen) eingebunden werden.

Hierzu soll der Bezirk proaktiv in den Schulen abfragen, ob oben genannte Gremien zum Thema Schulwegsicherheit in der Schulgemeinschaft gebildet wurden und wer die jeweiligen Ansprechpersonen sind. Die benannten Ansprechpersonen sind zu den Sitzungen der bezirklichen AG Schulwegsicherheit einzuladen.

Gemeinsam soll die AG Schulwegsicherheit Probleme bei der Schulwegsicherheit auf Einzelschulebene erörtern und Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen erarbeiten, um diese zu beseitigen. Das Bezirksamt soll die Empfehlungen der AG ernst nehmen und die erarbeiteten Maßnahmen umsetzen.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung der BVV Pankow soll einen halbjährlichen Tätigkeitsbericht der bezirklichen AG Schulwegsicherheit erhalten. Die BVV soll jährlich über die Aktivitäten der bezirklichen AG Schulwegsicherheit informiert werden.

Begründung:

Der Bezirk Pankow hat bereits seit über fünf Jahren eine AG Schulwegsicherheit als bezirksamtsinterne Steuerungsgruppe etabliert. Mit Drucksache-Nr.: VIII-0172 „Tätigkeitsbericht der »AG Schulwegsicherheit«“ hat die Bezirksverordnetenversammlung von Pankow in ihrer Tagung vom 17.05.2017 beschlossen, dass der BVV beginnend im Jahr 2017 ein jährlicher Bericht über die Aktivitäten der AG Schulwegsicherheit vorzulegen ist. Seither liegt ein Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2019 vor.

Mit dem vorliegenden Antrag sollen die Arbeiten des Bezirks zum Thema Schulwegsicherheit wieder aufgegriffen und in enger Zusammenarbeit mit den Schulgemeinschaften fortgeführt werden.

Damit kommt der Bezirk der Verpflichtung zur Verbesserung der Schulwegsicherheit gemäß § 17a Mobilitätsgesetz nach.