Wohnungslosigkeit bekämpfen: Geschütztes Marktsegment auch für Menschen in der Schuldenfalle!

Drs. IX-0640

Antrag der LINKSFRAKTION


Das Bezirksamt wird ersucht, im begründeten Einzelfall auch Personen, bei denen z.B. bereits Mietschulden während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment entstanden sind oder andere Gründe gegen eine erneute Aufnahme sprechen, nach nochmaliger Prüfung ggf. erneut ins geschützte Marktsegment aufzunehmen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit.

BV Maximilian Schirmer, BV Maria Bigos

Begründung:

Es kommt vor, dass Menschen, bei denen während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment Mietschulden entstanden sind, nicht erneut ins geschützte Marktsegment aufgenommen werden. Die Folge ist, dass Menschen, die in der Schuldenfalle stecken, keine Wohnung finden. Da das geschützte Marktsegment nicht selten die letzte Chance auf eine Wohnung ist, laufen Menschen Gefahr endgültig in einer Abwärtsspirale aus Schulden zu versinken. Wohnungs- und gar Obdachlosigkeit als schlimmste Form der Ausgrenzung sind die Folge. Schulden, oft einhergehend mit psychosozialen Krisen, sind die häufigste Ursache für Obdach- und Wohnungslosigkeit. Das beste Mittel gegen Wohnungslosigkeit ist sie gar nicht erste entstehen zu lassen. Das Land Berlin hat sich mit dem Masterplan gegen Wohnungslosigkeit unter der früheren rot-grün-roten Landesregierung dazu bekannt, Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Prävention vor Wohnraumverlust ist dafür ein wichtiges Instrument.