Den Verwertungsintentionen im Interesse der Mieterinnen und Mieter entgegentreten

Zum Bauvorhaben Belforter, Straßburger und Metzer Straße

Zur aktuellen Situation und den Debatten in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow am 7. Juli 2010 erklärt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Linksfraktion Pankow, Thomas Goetzke:

Es gibt Bestrebungen eines Immobilienentwicklers, umfangreiche Umbau-, Neubau- und Modernisierungsvorhaben in den drei 60er-Jahre-Wohnblöcken auf dem Grundstück zwischen Belforter, Straßburger und Metzer Straße durchzuführen. Die Linksfraktion sieht dieses Baubegehren als völlig überflüssig an. Es dient ausschließlich dem finanziellen Verwertungsinteresse. Mit dem Neubau weiterer Wohnungen in diesem Quartier wird es eine weitere Verdichtung der Innenstadt und die Verteuerung der Wohngegend sowie den Wegfall von Frei- und Grünflächen geben. Aus Mietersicht besteht hier auch kein Anlass für Um- bzw. Neubauten oder Modernisierungen. Der Wohnungsbestand hat eine gute Qualität, ist mit modernen Gas-Etagen-Heizungen ausgestattet, bietet viel Grünflächen bei vergleichsweise moderaten Mieten. Aus genau diesen Gründen sollte auch ein Immobilienentwickler keinen Grund haben, unnötige Veränderungen vorzunehmen – außer für ihn steht Gewinnmaximierung auf Kosten insbesondere der vorhandenen Mieterinnen und Mieter im Vordergrund.

Aktiv wird sich die Linksfraktion an dem laufenden Bebauungsplanverfahren beteiligen, um hier nach Abstimmung und Abwägung eindeutige Festsetzungen für den Umgang mit diesen Grundstücken und im Interesse der Mieterinnen und Mieter in der BVV zu beschließen. Der Aufstellungsbeschluss für dieses Bebauungsplanverfahren wurde den Bezirksverordneten während der Sitzung am 7. Juli zur Kenntnis gegeben. Übereilt und am Planverfahren und somit auch an der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vorbei, wollte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schon Festsetzungen für den zu beschließenden Bebauungsplan mit ihrem Antrag in der BVV-Tagung beschließen. Mit einem knappen Abstimmungsergebnis wurde dieser Antrag zum Glück abgelehnt. Der Antrag der SPD-Fraktion, für diese Wohnhäuser auch noch eine sogenannte Umstrukturierungssatzung zu beschließen, wurde erst einmal in den zuständigen Ausschuss überwiesen, wo noch geprüft werden muss, ob diese Satzung das Anliegen des Bebauungsplanverfahrens nicht sogar konterkariert.