Initiative für mehr Verantwortlichkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Für eine sozial verantwortliche Wohnungspolitik

Auf Antrag der Linksfraktion in der BVV Pankow sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, ihre sozialen Pflichten in ihrer Arbeit stärker zu beachten. Dazu erklärt der Bezirksverordnete der Linksfraktion, Dr. Guido Brendgens:

Die Linksfraktion der BVV Pankow hat einen Antrag eingebracht, mit dem die städtischen Wohnungsbaugesellschaften an ihre soziale Pflicht erinnert werden sollen. Gerade die Modernisierungsankündigungen der HOWOGE in Buch und der GESOBAU in Rosenthal zeigen, dass die Mieterinnen und Mieter enorm verunsichert sind.

Die Linksfraktion der BVV Pankow erwartet von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, dass deren energetische Sanierungen behutsam und im Dialog mit den Mieterinnen und Mietern erfolgen. Die Mieten müssen nach Modernisierung innerhalb der Spannen des Mietspiegels liegen. Es kann nicht sein, dass durch die Modernisierungsmaßnahmen ein Verdrängungseffekt eintritt, weil sich die Bestandsmieter die neuen Mieten nicht mehr leisten können.

Im Antrag wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften speziell auf Bezirke abgestimmte Zielvereinbarungen abzuschließen. In Pankow herrscht mittlerweile ein stark angespannter Mietenmarkt vor, unter dem diejenigen leiden, die kein höheres Einkommen haben und auf günstige Mieten angewiesen sind. Der Verdrängungsdruck ist hier hoch und die neueste Entwicklung zeigt, dass das hohe Mietenniveau bereits im äußeren Bezirk angekommen ist. Mit rund 15% städtischem Wohneigentum in Pankow gibt es jedoch ein Potenzial für eine sozial verantwortliche Mietenpolitik. Mit dem Antrag möchte die Linksfraktion in der BVV erreichen, dass der Verdrängung durch eine sozial verantwortliche Wohnungspolitik im städtischen Wohneigentum entgegengetreten wird.

Weitere Forderungen des Antrags sind, die Neuvertragsmieten der städtischen Gesellschaften ebenfalls auf den Mietspiegelwert zu begrenzen. Ein bestimmter Anteil der Wohnungen soll den Richtsätzen der AV Wohnen für Leistungsbezieher nach Sozialgesetzbuch entsprechen. Für die Zeit des Leistungsbezugs soll die Miete an die Richtsätze angepasst werden, damit Zwangsumzüge oder das Bestreiten der Miete aus dem Hartz-IV-Regelsatz vermieden werden.

Auch ein negativer Schufa-Eintrag oder eine fehlende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf kein Ausschlussgrund für die Vermietung sein. Bei Modernisierungsmaßnahmen soll zudem darauf geachtet werden, dass geeigneter Wohnraum für große Familien geschaffen wird. Denn dieser ist im Bezirk Mangelware.