Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn

Träger und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, müssen transparent arbeiten

bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren

Die Linksfraktion Pankow fordert, dass im Land Berlin die gesetzlichen Regeln bei Trägern und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben per Zuwendungs- und Entgeltfinanzierung wahrnehmen, für mehr Transparenz sorgen.

Das Bezirksamt soll sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einsetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

  1. Die Zuwendungsbescheide bzw. vertragliche Regelungen für Empfänger der Zuwendungen und Verträge verlangen verbindlich die Pflicht zur Veröffentlichung der mit öffentlichen Geldern finanzierten Vergütung der Geschäftsführer/Innen bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) sowie eine Mitteilung über bestehende Personalvertretungen.
  2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.
  3. Offenlegung des Strukturaufbaus des Gesamtunternehmens und Benennung von Zweig- und Tochterunternehmen.

Das Bezirksamt soll prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Pankow bereits angewendet werden können.

Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben zu. Die derzeit bekannt gewordenen Fälle bei der Treberhilfe und beim Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Zuwendungsempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler Zuwendungsempfänger/Innen.

Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren. Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert.