Auswirkungen der Sondernutzungsgebührenordnung (3)

Kleine Anfrage KA-016/VI

Eingereicht durch den BV Wolfram Kempe, Linksfraktion am 07.12.2006 
Beantwortet: 02.01.2007  

Antwort des Bezirksamtes Pankow von Berlin

Am 12. Juni 2006 ist eine neue Sondernutzungsgebührenverordnung erlassen worden, die seit dem 25. Juni 2006 in Kraft gesetzt ist. Bisher setzten sich die Kosten für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes aus Gebühren und Entgelten zusammen. Nunmehr sind nur noch Gebühren zu entrichten.
1. Wie ändern sich die Kosten für eine durchschnittliche (20 Quadratmeter/Jahr), längerfristige, nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes in der Wertstufe II?

So allgemein ist diese Frage nicht zu beantworten. Ich möchte Ihnen daher einige Beispiele nennen:

ArtAlt neu
Wertstufe II Wertstufe III Wertstufe IV
Warenpräsentation 

30,68 € / m² und Jahr (1m kostenfrei)

36 € / m² und Jahr (1,50 m Anliegerbereich kostenfrei) 33 € / m² und Jahr (1,50 m Anliegerbereich kostenfrei)30 € / m² und Jahr (1,50 m Anliegerbereich kostenfrei)
Schankvorgärten 12,78 € / m² und Jahr 15 € / m² und Jahr 13,75 € / m² und Jahr 12,50 € / m² und Jahr
Handel mit sonstigen Waren 1,3 v.H. vom Umsatz (bei bis 40.903,35 € Jahresumsatz) bis 4,0 v.H. vom Umsatz (bei bis 317.000,97 € Jahresumsatz) 17 € / m² und Jahr 12 € / m² und Jahr 7 € / m² und Jahr
Handel mit Imbiss 1,3 v.H. vom Umsatz
(bei bis 40.903,35 € Jahresumsatz) bis 4,0 v.H. vom Umsatz (bei bis 317.000,97 € Jahresumsatz)
41 € / m² und Jahr 27 € / m² und Jahr 13 € / m² und Jahr

Die Verwaltungsgebühr als Bearbeitungsgebühr ist gleich geblieben.


2. Wie ändern sich die Kosten für eine durchschnittliche (20 Quadratmeter/Jahr), längerfristige, nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes in der Wertstufe III?

Siehe Beantwortung Frage 1.

3. Wie ändern sich die Kosten für eine durchschnittliche (20 Quadratmeter/Jahr), längerfristige, nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes in der Wertstufe IV?

Siehe Beantwortung Frage 1.

4. Gibt es jeweils außergewöhnliche Abweichungen von diesen Durchschnittswerten und wenn ja, worin sind diese begründet?

Da die Kioske jetzt nicht mehr nach Ihrem Umsatz sondern nach der Fläche bemessen werden, zahlen Kioske mit überdurchschnittlichem Umsatz erheblich weniger und Kioske mit unterdurchschnittlichem Umsatz erheblich mehr. Letzteres besonders dann, wenn sie auch noch eine größere Fläche in Anspruch nehmen.

5. Wie ändert sich summarisch die Einnahmesituation des Bezirkes?

Die Einnahmesituation des Bezirkes hat sich in diesem Bereich sehr umfassend geändert.
Durch die Vergrößerung des sondernutzungs-gebührenfreien Anliegerbereiches auf 1,50 m sind erheblich weniger Warenpräsentationen kostenpflichtig und alle Werbeaufsteller kostenfrei.
Auf Grund der Zuständigkeitskonzentration entfällt die Verwaltungsgebührenberechnung für die straßenrechtlichen Prüfungen.
Außerdem werden für die nun öffentlich-rechtlichen Sondernutzungsgebühren keine Verzugszinsen erhoben.

Jens-Holger Kirchner