Berliner Klimaschutzziele

Kleine Anfrage KA-075/VI

Eingereicht durch den BV Matthias Zarbock, Linksfraktion am 22.03.2007 
Beantwortet: 11.04.2007 

Antwort des Bezirksamtes Pankow von Berlin 

1. Wie viele und welche Art von Kraftfahrzeugen werden durch das Bezirksamt ak­tuell betrieben?

2. Welcher Betriebsart (Diesel, Benzin, Gas, Öl) gehören diese Kraftfahrzeuge an?

zu 1. und 2.

Vom Bezirksamt werden aktuell 130 Kraftfahrzeuge betrieben. Dabei handelt es sich um 14 Lastkraftwagen, 89 Transporter (bis 7,5 t), 18 Personenkraftwagen, 3 Motorroller und 6 selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Von diesen 130 Kraftfahrzeugen werden 110 mit Diesel, 19 mit Benzin und eines mit Erdgas betrieben.

 

3. Aus welchem Baujahr stammen die Kraftfahrzeuge?

Die Baujahre der Kraftfahrzeuge sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

 

BaujahrAnzahl der Fahrzeuge
vor 19903
1990-199556
1995-200049
2000-200517
ab 20065

4. Wie lassen sich die Umweltbelastungen hinsichtlich der CO2-Ausstoßwerte der Kraftfahrzeuge des Bezirksamtes einschätzen?

5. Sind bezirkseigene Kraftfahrzeuge als »stark umweltbelastend« im Sinne der Um­weltzone für Berlin ab dem 01.01.2007 eingestuft? Wenn ja, wie viele?

6. Entstehen dem Bezirksamt Kosten durch die Einführung der Umweltzone? Wenn ja, Wie hoch sind diese?

7. Wann ist eine Beschaffung von Neufahrzeugen für das Bezirksamt geplant?

zu 4. bis 7.

Die Umweltbelastungen hinsichtlich der CO2 – Werte hängen im Wesentlichen vom Baujahr der Fahrzeuge ab und differieren daher sehr stark. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die CO2 - Belastung steigt, je älter die Fahrzeuge sind.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass eine große Anzahl von Fahrzeugen keine Plakette für die ab 1. Januar 2007 geltende Umweltzone erhalten wird. Die daraus folgenden Handlungsnotwendigkeiten werden derzeit ermittelt. Wegen der Haushaltslage des Bezirks wird es keine nennenswerten Neubeschaffungen von Fahrzeugen geben können.

8. Welche Vorschriften finden bei der Ausschreibung zur Neubeschaffung von Kraft­fahrzeugen im Bezirksamt Anwendung? 

Grundlage für die Neubeschaffung von Kraftfahrzeugen ist die Allgemeine Anweisung über das Beschaffen und Benutzen von Dienstfahrzeugen vom 24. Januar 1978. Ergänzend hierzu erlässt das Landesverwaltungsamt regelmäßig entsprechende Rundschreiben.

 
Matthias Köhne