Drucksache VIII-0034 »Mehr Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit für die Gustav-Adolf-Straße und den Caligari-Platz«

Kleine Anfrage: KA-1008/VIII

BV Jurik Stiller, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Zuletzt mit Zwischenbericht vom 11. Dezember 2019 (in der 29. BVV am 22.01.2020) sowie mit Hinweis auf fehlenden neuen Stand vom Oktober 2020 hat das Bezirksamt hinsichtlich der bereits in zahlreichen Beschlüssen geforderten Umgestaltung der Weißenseer Spitze (Caligariplatz, Einmündung Heinersdorfer Straße sowie Gustav-Adolf-Straße in die Prenzlauer Promenade) berichtet. Zuletzt war inhaltlich von Bestrebungen berichtet worden, im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet um die Langhansstraße das Gesamtkonzept zügig voranzubringen. Dazu hätten bereits Begehungen und eine Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie des beauftragten Büros S.T.E.R.N. stattgefunden (VzK vom 11. Dezember 2019).

  1. Welche konkreten Umsetzungsschritte bzgl. der Drucksache VIII-0034 »Mehr Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit für die Gustav-Adolf-Straße und den Caligari-Platz« hat das Bezirksamt seit dem letzten inhaltlichen Zwischenbericht am 11. Dezember 2019 unternommen (bitte aufschlüsseln nach durch das bzw. innerhalb des Bezirksamts Beteiligten und Zeitpunkt)?
  2. Wann liegt der nächste Zwischenbericht gemäß § 13 BezVwG vor?
  3. Welche Gründe liegen oder lagen vor, die die Einreichung weiterer inhaltlicher Zwischenberichte seit 11. Dezember 2019 verhinderten?
  4. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt durch die Verknüpfung mit den Maßnahmen im Gebiet um die Langhansstraße gewonnen?
  5. Welche Erkenntnisse liegen aus den Zuarbeiten beteiligter Büros vor?
  6. Falls (ggf. vorläufige) Erkenntnisse vorliegen: Welche zentralen Spannungsfelder wurden in der bisherigen Abwägung und Prüfung identifiziert?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.-6.:

Wie im 3. Zwischenbericht zur Drucksache VIII-0034 dargestellt hat das Bezirksamt die Absicht, das künftige Instrumentarium des Sanierungsrechts nach § 144 ff BauGB für das Quartier Langhansstraße zu nutzen, um im Gebiet die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Hierzu gehören auch der Caligariplatz und die Gustav-Adolf-Straße.

Die Vorbereitenden Untersuchungen liefern im Ergebnis aber noch keine konkreten Umbaupläne. Die Qualifizierung des Caligariplatzes als Stadtplatz und Eingangsbereich ist aber eine wesentliche Maßnahme, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung vorgeschlagen wird.

Ohne das Sanierungsrecht fehlen dem Bezirksamt derzeitig die Ressourcen, um Planungen und bauliche Maßnahmen sowie die dazugehörigen Abstimmungen voranzubringen.

Nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung erwartet das Bezirksamt den Senatsbeschluss zur Festlegung des Sanierungsgebiets im Mai 2021. Danach werden die Abstimmungen und Planungen für entsprechende Maßnahmen wiederaufgenommen.


Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat