Drucksache VIII-0257 Verkehrssicherheit im Thule-Viertel

Kleine Anfrage: KA-1103/VIII

BV Jurik Stiller, Linksfraktion

In der 10. BVV am 18.10.2017 wurde die Drucksache VIII-0257 »Verkehrssicherheit im Thule-Viertel« beschlossen. Bisher sind keine Zwischenberichte aktenkundig.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Umsetzungsschritte bzgl. der Drucksache VIII-0257 hat das Bezirksamt seit dem Beschluss unternommen (bitte aufschlüsseln nach durch das bzw. innerhalb des Bezirksamts Beteiligten und Zeitpunkt)?
  2. Wann liegt der erste Zwischenbericht gemäß § 13 BezVwG vor?
  3. Welche Gründe liegen oder lagen vor, die die Einreichung auch nur eines einzigen Zwischenberichts seit 18. Oktober 2017 verhinderten?
  4. Falls (ggf. vorläufige) Erkenntnisse der Bearbeitung im Bezirksamt vorliegen: Welche zentralen Spannungsfelder wurden in der bisherigen Abwägung und Prüfung identifiziert?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Nach interner Prüfung der Zuständigkeit der Drs.-Nr.: VIII-0257 »Verkehrssicherheit im Thule-Viertel« erfolgte am 23.11.2017 ein Übernahmegesuch an die Straßenverkehrsbehörde (SVB) durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA). Die SVB war damals noch dem Geschäftsbereich für Umwelt und öffentliche Ordnung zugeordnet. Am 30.11.2017 bestätigte die SVB die federführende Übernahme der o. g. Drucksache, mit gleichzeitigem Verweis auf die bestehende Unterbesetzung und die damit verbundene, stetig hohe Auslastung seitens der SVB. Nachdem die SVB dann in das SGA integriert worden war, ist die Bearbeitung bedauerlicherweise nicht weiterverfolgt worden. Im August 2021 wurde nun amtsintern entschieden, dass die Drucksache nicht weiter federführend von der Straßenverkehrsbehörde bearbeitet wird, sondern von der Gruppe Planung und Entwurf von Straßen mit Priorität.

Zu 2.:

Der erste Zwischenbericht wird für die Bezirksamtssitzung am 31.08.2021 angemeldet.

Zu 3.:

Die seit mindestens 15 Jahre hohe Arbeitsauslastung der SVB, der anhaltende hohe Krankenstand und die nicht ausreichende Leitung der Struktureinheit und der damit verbundene Antragsstau verhinderte die substantielle Bearbeitung des BVV-Beschlusses.

Zu 4.:

Es konnten bisher keine Spannungsfelder identifiziert werden. Allerdings wäre die Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen im Gebiet durch das Ordnungsamt bei entsprechender Personalausstattung auch ohne die gewünschten Gehwegvorstreckern möglich gewesen.

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat