Fest an der Panke 2023 – Bezirksamt als Veranstalter von Festen

BV Maria Bigos

Kleine Anfrage - KA-0742/IX

In Antwort auf die Kleine Anfrage KA-0727/IX zum Fest an der Panke 2023 antwortete das Bezirksamt zur Frage 11 - aus welchem Gesetz oder welcher Vorschrift abgeleitet wird, dass das Bezirksamt als Behörde nicht Veranstalter eines Festes sein darf - mit Reihung, aber ohne Auslegung der §§ 181 BGB, 20 VwVfG und Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz.

In anderen Bezirken fungiert das Bezirksamt regelmäßig und seit Jahren als Veranstalter von Festen wie bspw. Lichtenberg beim Lichtermarkt, Sommerfest an der Rummelsburger Bucht und beim Wasserfest in der Rummelsburger Bucht sowie Neukölln bei den Neuköllner Maientagen.

  1. Ist das Bezirksamt Pankow der Ansicht, dass die Bezirksämter der Bezirke Lichtenberg und Neukölln gegen die auf Frage 11 der KA-0727/IX genannten Paragraphen und Gesetze verstoßen, weil sie als Behörde Veranstalter von Festen sind?

 

Antwort des Bezirksamts