Kulturen im Dialog gefördert

Kleine Anfrage KA-070/VI

Eingereicht durch die BV Ines Pohl, Linksfraktion am 20.03.2007 
Beantwortet: 11.04.2007 

Antwort des Bezirksamtes Pankow von Berlin

Im Jahre 2005 wurde das Projekt „Kulturen im Dialog“ dem Verein OASE Pankow
e. V. übertragen. Bis heute wird das Projekt durch diesen Verein geführt und vom Bezirk gefördert.

1. Wie kam es zur kurzfristigen Übertragung des Projektes an den Verein Oase Pankow e.V.?

2. Erfolgte die Suche nach Interessenten zur Weiterführung des Projektes öffentlich? Wenn ja, auf welchen Wegen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, weshalb nicht?

3. Nach welchen Kriterien wurde der Verein Oase Pankow e.V. als Träger ausgewählt?

4. In welchem öffentlichen Verfahren erfolgte die Entscheidung für den Träger?

5. Welche Rolle spielte das Bezirksamt in dem Prozedere um die Übertragung des Projektes?

zu 1. bis 5.
Der Kulturverein Prenzlauer Berg e. V. (KVPB), als Träger des Projekts „Kulturen im Dialog im Gesamtprojekt des InterKULTURellen Hauses Pankow“, informierte am 4.12.2004 das Bezirksamt Pankow über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Verein. In diesem Rahmen fand ein Gespräch zwischen dem mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Rechtsanwalt und dem damaligen Bezirksbürgermeister statt.
Im Ergebnis dessen und gemäß den Haushaltsrichtlinien, wonach ein in Insolvenz befindlicher Verein nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden darf, wurde der Zuwendungsantrag des KVPB für das Haushaltsjahr 2005 vom Bezirksamt zurückgewiesen. Der Fortbestand des Projekts und damit das Angebot im Café Multi-Kulti als wichtigem Bestandteil des InterKULTURellen Hauses (IKH) war in Frage gestellt.
Um das Projekt am Standort weiter zu sichern, wurde mit Zustimmung des Bezirksbürgermeisters und unter Einbeziehung weiterer Mitarbeiter des Bezirksamtes zwischen dem Verein OASE Pankow und dem bisherigen Träger ein vorläufiger Trägerwechsel zum 1. Januar 2005 vorgenommen. Zugleich wurde die Rückführung des Projekts nach Ablauf des Insolvenzverfahrens vereinbart. Aus diesem Grunde wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet.
Die zeitweilige Übertragung erfolgte an einen Träger, der zu diesem Zeitpunkt bereits über langjährige Erfahrungen in der Migrationsarbeit verfügte und zudem als zuverlässiger Partner in Pankow, Berlin und Brandenburg bekannt war und ist. Das bevorstehende neue Haushaltsjahr und die noch offene Fördersituation in 2005 trug zur Beschleunigung der Übergabe bei, damit zur Weiterführung durch den neuen Träger in möglichst kurzer Zeit ein neuer Zuwendungsantrag gestellt werden konnte.
Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens im August 2005 und damit zusammenhängender struktureller Veränderungen trennte sich der KVPB endgültig von dem Projekt „Kulturen im Dialog“. Im Ergebnis von Vorstandsberatungen beider Vereine wurde das Projekt offiziell vom KVPB an OASE Pankow übergeben. Das Bezirksamt wurde darüber informiert. Gleichzeitig wurde in einem Schreiben der amtierenden Geschäftsführung und des Vorstandes des KVPB dem Bezirksamt für dessen Unterstützung gedankt.
Das Bezirksamt schätzt ein, dass das gemeinsame Handeln nicht nur zur Erhaltung des Projekts beigetragen hat, sondern durch die Nutzung der Ressourcen und Potenziale des InterKULTURellen Hauses ein Synergieeffekt geschaffen und ein substantieller Verlust für die Migrantenarbeit in Pankow verhindert wurde.


6. Wie fördert das BA direkt und indirekt das Projekt? Um welche finanziellen Mittel handelt es sich dabei?

Das BA Pankow fördert das Projekt im Haushaltsjahr 2007 über eine Zuwendung in Höhe von 19.845,80 € aus 3310 / 68406.

7. Entspricht es den Tatsachen, dass die durch das BA bewilligte Projektzuwendung überwiegend für Personalkosten verwendet wird?

Ja.

8. Entspricht es den Tatsachen, dass ein noch in der letzten Wahlperiode in diesem Politikbereich und im zuständigen Ausschuss tätiger Bezirksverordneter auf Grund der Zuwendung des BA an den Verein Oase Pankow e.V. für dieses Projekt eingestellt und mit der Durchführung des Projektes beauftragt wurde?

Das Bezirksamt reicht Förderungen in Form von Personalkostenzuschüssen aus, die nicht an bestimmte Personen gebunden sind. Personalentscheidungen sind Angelegenheit des Zuwendungsempfängers nicht des Zuwendungsgebers.

9. Wenn ja, wie bewertet das BA diese Situation?

Es ist nicht unüblich, dass Bezirksverordnete bei Trägern bzw. Institutionen tätig sind, die vom Bezirksamt Zuwendungen erhalten. In diesen Fällen gelten die Regelungen des §20 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).


10. Wie war die zeitliche Abfolge von Übertragung des Projektes an den Verein, Bewilligung der Zuwendung und Besetzung der Personalstelle?

Die zeitlichen Abfolgen ergeben sich aus der Beantwortung zu den Fragen eins bis fünf.
Die Personalangelegenheit wurde im August 2006 entschieden, so dass etwaige Befangenheiten ausgeschlossen waren.

Matthias Köhne