Umsetzung der Drucksache VIII-0995 - Zukunft der Berliner Allee

Kleine Anfrage: KA-0942/VIII

BV Jurik Stiller, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche konkreten Umsetzungsschritte bzgl. der Drucksache VIII-0995 »Zukunft der Berliner Allee« hat das Bezirksamt seit dem Beschluss in der 27. ordentlichen Bezirksverordnetenversammlung am 30.10.2019 unternommen (bitte aufschlüsseln nach durch das bzw. innerhalb des Bezirksamts Beteiligten und Zeitpunkt)?
  2. Liegt eine VzK gemäß § 13 BezVwG vor?
  3. Falls nein:
    1. Warum nicht?
    2. Wann ist mit einer solchen Vorlage zu rechnen?
    3. Welche Gründe liegen oder lagen vor, die die fristgerechte Einreichung einer Vorlage verhinderten?
  4. Wie bewertet das Bezirksamt die durch den (erneuten) Beschluss durch die Bezirksverordnetenversammlung zum Ausdruck gebrachten Anregungen?
  5. Wie bewertet aus Sicht des Bezirksamtes die zuständige Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz die durch den (erneuten) Beschluss durch die Bezirksverordnetenversammlung zum Ausdruck gebrachten Anregungen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Das Bezirksamt hat die Drucksache VIII »Zukunft der Berliner Allee« am 04.12.2019 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesendet.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3a.:

Eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt bisher nicht vor.

Zu 3b.:

Hierzu kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden.

Zu 3c.:

Siehe Antwort zu 3a.

Zu 4.:

Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Berliner Allee liegt die Zuständigkeit für die Planung bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Die sehr zu begrüßende Umgestaltung der Berliner Allee bedarf einer umfassenden komplexen Untersuchung, der ein schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegen sollte. Dabei müssen die Belange aller Verkehrsteilnehmenden und insbesondere die des Umweltverbundes angemessen berücksichtigt werden.

Zu 5.:

Da die Stellungnahme der Senatsverwaltung hier noch nicht vorliegt, ist dem Bezirksamt nicht bekannt, wie die im Bezirksamtsbeschluss zum Ausdruck gebrachten Anregungen dort bewertet werden.

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat