Baustellenkennzeichnung

28. Tagung der BVV

Drs. VIII-1025

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, über Hochbaumaßnahmen hinaus an allen Baustellen im öffentlichen Raum, in Anlehnung an die Regelungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ein Schild anzubringen bzw. anbringen zu lassen, anhand dessen die Bezeichnung, das Ziel, Kosten und die prognostizierte Dauer des Bauvorhabens erkennbar wird.

Begründung:

Der § 11 Abs. 3 BauO Bln regelt für die Ausführung nicht verfahrensfreier Bauvorhaben:

»die Bauherrin oder der Bauherr [hat] an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie die Namen und Anschriften der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers, der Bauleiterin oder des Bauleiters und der Unternehmerin oder des Unternehmers für den Rohbau enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen.«

Diese Transparenz besteht aber nicht für alle Baumaßnahmen im öffentlichen Raum, was u.a. die Möglichkeiten, verantwortliche Stellen ansprechen zu können, deutlich einschränkt.

Im Sinne transparenten Verwaltungshandelns sollte daher der im § 11 BauO Bln zum Ausdruck kommende Anspruch auch bei weiteren Baumaßnahmen (etwa der Leitungsbetriebe, Wasserbetriebe oder bspw. der BVG) Anwendung finden.