Graffiti-Kunst an Pankower Schulen ermöglichen

20. Tagung der BVV

Drs. VIII-0659

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung beim Neubau zukünftiger Schulen und bei Schulsanierungen Schulwände und Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (z.B. für Graffiti) durch Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Nach Möglichkeit sollen die Wände für die dauerhafte Nutzung der Künstler*innen zur Verfügung stehen.

Begründung:

Graffiti ist Kunst, wenn durch sie die Kreativität, Eigenständigkeit und die Motivation zum Mitgestalten von Schülerinnen und Schüler gefördert wird – an Orten und in Räumen, die ihnen frei zur Verfügung stehen. Es gibt bereits Graffiti-AGs und Graffiti-Kunst-Projekte an vielen Schulen, aber oft fehlen dafür die räumlichen Möglichkeiten. Kunst braucht Freiraum und Möglichkeiten zur Entfaltung, damit aus Graffiti auch Kunst werden kann. Derzeit gibt es in Berlin aber fast keine Möglichkeiten der legalen Nutzung von Wänden für Graffiti-Kunst oder nur im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten und geschlossenen Einrichtungen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive und dem Bau bzw. der Sanierung zahlreicher Schulgebäude existieren nun Flächen für eine freie Gestaltung in Form von Schulwänden und -räumen. Diese gilt es explizit für die selbstständige künstliche Gestaltung der Schülerinnen und Schüler freizugeben.