Gute Arbeit in zuwendungsgeförderten Projekten

22. Tagung der BVV

Drs. VIII-0734

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. die bisherigen Erfahrungen bei der Anpassung von Personalkosten zur tarifgerechten Bezahlung in zuwendungsgeförderten Projekten im Bezirk auszuwerten,
  2. möglichst einheitliche Kriterien in allen Bereichen für die Bewertung einer tarifgerechten Bezahlung und für die Anpassung der bezirklichen Förderung zu entwickeln (z.B. Bestandteile der zu berücksichtigenden Personalkosten, Zeitpunkt der Erhebung der tatsächlichen Personalkosten, berufliche Qualifikation der Beschäftigten und deren tarifvertragliche Eingruppierung und Einstufung, Möglichkeiten von Eigenanteilen der Projekte, Zeitpunkt der Anpassung der Personalmittel, Umgang mit nicht verausgabten Mitteln und oder bei möglichen Mittelrückforderungen) und
  3. der BVV für die Aufstellung des Bezirkshaushalts 2020/2021 hinsichtlich der zuwendungsgeförderten Projekte ein Verfahren vorzuschlagen, dass die Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Projekten entsprechend des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ermöglicht.

Begründung:

Der Bezirk Pankow unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten seit 2016 zuwendungsgeförderte Projekte mit dem Ziel einer tarifgerechten Bezahlung besonders durch die Bereitstellung zusätzlicher bezirklicher Haushaltsmittel für Personalkosten. Seit 2017 stellt auch der Senat zusätzliche Mittel zur Schließung der Tariflücke zur Verfügung. Maßstab ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Tarifautonomie der Vertragsparteien ist zu beachten. Die Bezirksverwaltung kann innerhalb der bezirklichen Förderung immer nur den Rahmen für eine tarifgerechte Bezahlung in den Projekten setzen.

Es gibt für die Umsetzung einer tarifgerechten Bezahlung zwei Phasen. Im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans müssen den Bereichen mit zuwendungsgeförderten Projekten durch die Bezirksverordnetenversammlung entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Haushaltsdurchführung müssen dann in den jährlichen Zuwendungen für die einzelnen Projekte die Personalkosten für tarifgerechte Lohnzahlungen berücksichtigt werden.

Dafür bedarf es genauerer Kriterien für die Bezirksverwaltung und für die Projekteselbst , nach einem möglichst einheitlichen Verfahren.

Bisher erfolgte die Umsetzung auf unterschiedliche Art und Weise. Auch die Grundlagen für die Anpassung der Personalkosten in den einzelnen Bereichen des Bezirksamts und in den einzelnen Projekten divergieren; besonders in folgenden Punkten:

-          Bestandteile der zu berücksichtigenden Personalkosten (teilweise mit Personalnebenkosten wie Lohnbuchhaltung, mit und ohne Jahressonderzahlungen)

-          Zeitpunkt der Erhebung der tatsächlichen Personalkosten als Grundlage

-          berufliche Qualifikation der Beschäftigten und deren tarifvertragliche Eingruppierung, besonders bei sog. Haustarifen

-          Berücksichtigung der einzelnen Beschäftigungsdauer und der entsprechenden Erfahrungsstufen im TV-L

-          unterschiedliche Möglichkeiten von Eigenanteilen der Projekte bei den Personalkosten

-          Zeitpunkt der Anpassung der Personalmittel durch die bezirkliche Förderung

-          Umgang mit bezirklichen Mitteln für Personalkostenanpassung, die nicht verausgabt werden oder bei möglichen Rückforderungen und Rückfluss an den Zuwendungsgeber

Des Weiteren wurde bei der Haushaltsplanaufstellung durch die BVV und bei der Haushaltsdurchführung durch das Bezirksamt sowie bei den zusätzlichen Mitteln des Senats der Schwerpunkt fast ausschließlich auf die Schließung der Tariflücke gelegt. Bei Alleinbetrachtung von Projekten ohne tarifgerechte Bezahlung sind Projekte von tariftreuen Arbeitgebern teilweise benachteiligt. Die Schließung der Tariflücke bleibt weiterhin Schwerpunkt. Zukünftig sollen aber auch Projekte mit tarifgerechter Bezahlung besser berücksichtigt werden.