Wiederherstellung des Katastrophenschutzes bei der Notwasserversorgung in Pankow

27. Tagung der BVV

Drs. VIII-0982

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, durch die folgenden Maßnahmen die Notwasserversorgung im Zuge des Katastrophenschutzes für den Bezirk Pankow wiederherzustellen:

  1. Instandsetzung der aktuell 31 defekten Straßenbrunnen zur Notwasserversorgung. (siehe KA-0621/Vlll – Stand 6/19)
  2. Kontaktaufnahme mit der für Katastrophenschutz zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport, mit dem Ziel, die nach der geltenden Bemessungsgrundlage (1.500 Einwohner je Brunnen) im Bezirk Pankow fehlenden (siehe KA-0621/Vlll) 135 Straßenbrunnen zur Notwasserversorgung gemeinsam zu planen und zu errichten und eine Bedarfsplanung fortzuführen.
  3. Erstellung einer Übersicht, welche Mittel für die Pflege und Reparatur der Notwasserbrunnen in die Globalsumme einfließen und wie viel tatsächlich durch den Bezirk für diesen Zweck ausgegeben wird und welche Mittel tatsächlich für die Erfüllung dieser Aufgabe auskömmlich wären.
  4. Gemeinsame Kontaktaufnahme mit den Senatsverwaltungen für Inneres und Sport und Finanzen, um unter Einbeziehung der Liste aus Punkt 3 und der Zielstellung aus den Punkten 1 und 2 eine zielführende Finanzierung zu erörtern, zu finden und umzusetzen.

Begründung:

Der Katastrophenschutz gehört zu den hoheitlich grundlegenden und überlebenswichtigen Aufgaben des Staates. Teil des Katastrophenschutzes ist eine Trinkwassernotversorgung im Ernstfall sicherzustellen. Im Land Berlin, wie auch in seinen Bezirken wird diese hoheitliche Aufgabe, in Bezug auf die Notwasserversorgung für die Bevölkerung, fahrlässig missachtet. Von momentan 136 Straßenbrunnen für die Notwasserversorgung in Pankow sind mit Stand 6/19 35 Brunnen defekt. Entsprechend der Pankower Bevölkerungszahl fehlen außerdem 135 weitere Notwasserbrunnen im Bezirk. (siehe KA-0621/Vlll)

Ein funktionierender Katastrophenschutz macht sich im täglichen Leben kaum bemerkbar und findet daher in der Politik oft zu wenig Raum. Beim Eintreten eines Katastrophenfalles geht es aber um Leben und Tod. Daher darf der Katastrophenschutz nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere die fehlende Versorgung mit Trinkwasser kann im Katastrophenfall mittel- und unmittelbar viele Todesopfer fordern.

Es ist daher unabdingbar, dass die bestehende Versorgung mit Notwasserbrunnen nicht nur aufrechterhalten, sondern auch den tatsächlichen Bedarfen angepasst wird.

Die Sicherung der Überlebenschancen der Bevölkerung im Katastrophenfall muss in Bund, Land und Bezirk prioritär behandelt werden. Dementsprechend ist ein schnelles, konsequentes und drängendes Handeln notwendig.