Barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich Jugend

Drs. IX-0746

Antrag der Linksfraktion


Das Bezirksamt wird ersucht ausreichend und barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich des Jugendamtes Pankow (THB Jugend) zur Verfügung zu stellen. Es sind mindestens zehn weitere Büroräume, ein Warteraum, ein Lagerraum und ein Beratungsraum bereit zu stellen. Zur Erreichung der vorgenannten Forderungen wird das Bezirksamt ersucht, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, um eine Ausnahme für die Genehmigung zur Anmietung von Räumen auf Basis der bezirklichen Flächenbilanz zu erwirken.

Um die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Nähe des Teilhabefachbereiches zum schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum Pankow (SIBUZ) beizubehalten, ist sowohl die Anmietung weiterer Räume im derzeitigen Hauptgebäude des THB Jugend in der Tino-Swierzina-Straße 32, 13089 zu prüfen als auch die Anmietung an anderen Standorten und bei Geeignetheit anzustreben.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, das Team „Erweiterter Förderbedarf“ am Standort Rathaus Weißensee, Berliner Straße 252-260, 13088 Berlin, wieder räumlich mit dem weiteren Team des THB Jugend zusammenzuführen.

BV Maria Bigos, BV Paul Schlüter, BV Maximilian Schirmer

 

Begründung:

Der Teilhabefachbereich Jugend (THB Jugend) berät und begleitet Familien mit behinderten Kindern zu Fördermöglichkeiten und zu ihrem jeweiligen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Für die Arbeit des THB Jugend gelten landesseitig Vorgaben, die in den Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfen (AV-EH) vom 02.05.2020 niedergeschrieben sind und auch die Raumsituation umfassen. Die AV-EH legt eine barrierefreie Zugänglichkeit des THB Jugend fest (vgl. AV-EH Abschnitt 1, Unterabschnitt a, Nr. 24). Die barrierefreie Zugänglichkeit ist laut KA-0619/IX im THB Jugend Pankow nicht gegeben. Die Büroräume sind von ihrer Bewegungsfläche für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zu eng bemessen. Der Wartebereich ist im Grunde nicht nutzbar. Es befinden sich lediglich fünf Klappstühle im Flur. Bei Benutzung der Klappstühle ist der Flur so schmal, dass die Vorgaben für die Flucht- und Rettungswege nicht mehr eingehalten sind. Auch gibt es keine barrierefreie Toilette im THB Jugend.

Für die gesetzeskonforme Bearbeitung von Anträgen ist ein effektiver Informationsaustausch unerlässlich, weshalb der THB Jugend laut landesseitiger Vorgaben auch im Haus der Teilhabe anzusiedeln ist – d.h. in räumlicher Nähe zu allen relevanten weiteren Fachdiensten des Bezirksamtes. Durch fehlende Büroräume aber, konnte selbst der THB Jugend nicht vollständig in einem Gebäude untergebracht werden. Die Arbeitsgruppe „Erweiterter Förderbedarf“ des THB Jugend musste ins Rathaus Weißensee ausgelagert werden. Es kommt in der Folge zu Informationsverlusten, die zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung und Bewilligung von Maßnahmen führt. Die Bewilligung von Maßnahmen ist gemäß §14 Abs. 2 SGB IX an zeitliche Fristen gebunden, die aufgrund der erschwerten Arbeitssituation nicht einzuhalten sind.

Ebenfalls gesetzlich vorgegeben sind Archivierungsfristen von Unterlagen. Da die meisten Klient:innen des THB Jugend bis zur Volljährigkeit betreut werden, sind Einzelfälle, abweichend von anderen Fachdiensten im Jugendamt oder weiterem Bezirksamt, oftmals in mehre Bände gefasst. Leistungen nach §35a SGB VIII können bis zum 27. Lebensjahr beantragt werden. In den Büroräumen fehlt es auch zur Lagerung der Bände an Platz. Notlösungen verstoßen ebenfalls gegen die geltenden Brandschutzvorschriften. Daher braucht es dringend einen zusätzlichen Archiv- und Lagerraum im Hause.

Zur Umsetzung des Beschlusses ist eine Einigung mit der Landesebene notwendig. Das Land Berlin macht Vorgaben für die Neuanmietung von Räumen. In einer jährlichen bezirklichen Flächenbilanz erstattet Pankow u.a. Bericht zur Anzahl von Beschäftigten je Büroraum. Daraus ergibt sich eine Quote, die in Pankow insgesamt nicht unterschritten wird und somit für das Land keine Notwendigkeit zur Genehmigung der Anmietung zusätzlicher oder anderer Räume auslöst. Die Flächenbilanz ist im Falle des THB Jugend in Pankow nicht anwendbar, da sie die zwingende Barrierefreiheit von Räumen nicht mit einbezieht bzw. die rein quantitative Prüfung die qualitativen Vorgaben außen vorlassen. Die Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen steht im Widerspruch mit der Landesvorgabe der AV-EH und ist aufzulösen.