Bedarfsermittlung von Schulplätzen für autistische Kinder – Kleinklassen Autismus in Pankow ermöglichen

Auf Initiative der LINKSFRAKTION wird am 14. Juni 2023 ein Antrag in der BVV Pankow eingebracht, der das Bezirksamt auffordert, auf Basis einer statistischen Bedarfserhebung eine bereits erprobte Lösung umzusetzen: Die Einrichtung von Kleinklassen Autismus – ein pädagogisches Konzept, das eine jahrgangsübergreifende Beschulung von maximal sieben Kindern vorsieht. Jeder Kleinklasse ist ein Team aus Pädagog*innen zugeordnet sowie eine Facherzieher*in für Integration. In Einzelfällen kommt eine individualisierte Assistenz hinzu, um das Recht auf Schule abzusichern.

"Autistische Kinder haben das gleiche Recht auf Beschulung und Bildung wie nicht-autistische Kinder. Das haben etliche Gesetze in aller Klarheit formuliert – Ausnahmen gibt es nicht. Trotz allem werden regelmäßig Fälle von autistischen Kindern bekannt, bei denen die Schulzeit verkürzt oder ausgesetzt wird. Ausschlüsse erfolgen häufig ohne rechtliche Grundlage oder ausreichende Begründung. Die Diagnose wird in Frage gestellt, individuelle Sachlagen pauschalisiert und Nachteilsausgleiche verweigert. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte“, erläutert Maria Bigos, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Vorsitzende der LINKSFRAKTION Pankow.

Wenn die Beschulung scheitert, liegt das Problem nicht beim autistischen Kind oder den Eltern, sondern an den falschen Rahmenbedingungen, die aus Vorurteilen resultieren. „Es ranken sich unzählige Mythen um Autistinnen und Autisten, die nur sehr langsam aufgebrochen werden und sie werden nur aufgebrochen, weil sich Eltern, aber auch verstärkt autistische Aktivistinnen und Aktivisten in den letzten Jahren in die öffentliche Debatte einmischen und ihr Recht erstreiten“, so Bigos weiter

Einzelfälle können komplex sein – „das gilt aber auch für nicht-autistische Kinder“, betont Bigos. Und wie bei nicht-autistischen Kindern müsse das Schulsystem zunächst alle pädagogischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, bevor es einen Schulausschluss oder eine Schulzeitverkürzung in Erwägung zieht. Trotz Verpflichtungen des Staates, auch zur gemeinsamen Verantwortung von Schulsystem und Jugend- bzw. Eingliederungshilfen, werden die Eltern aber oft allein gelassen.

„Bei nicht-autistischen Kindern kämpft man ohne Wenn-und-Aber um mehr Lehrkräfte, bessere Räume, ausreichend Geld. Autistische Kinder schließt man dann doch lieber aus. Im Zusammenhang mit dem Lehrkräftemangel und der Platzfrage wird daraus schnell eine Konkurrenzsituation, die gar nicht besteht. Autistische Kinder sind in den Kapazitätsberechnungen der Schulen enthalten – ihr Ausschluss oder die Verkürzung der Schulzeit wird statistisch aber nicht erfasst. Ein Zufall wird das nicht sein“, so Bigos abschließend.

Deshalb fordert der gemeinsame Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, dass eine verlässliche Statistik erhoben wird. Sie soll zur Erhebung der realen Bedarfe dienen, wobei zu unterstreichen ist, dass ein Großteil autistischer Kinder im regulären Klassenverband lernen können. Deshalb ist der Fokus des Antrages die Umsetzung der Schulpflicht, wie sie für alle Kinder gilt.