Ferienwohnungen in der Malmöer Straße 25/25a

Mieten- und Wohnungspolitik

Kleine Anfrage: KA-0112/VII BV Michael van der Meer

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wer ist der Betreiber der 19 im Internet angebotenen Ferienwohnungen in der Malmöer Straße 25/25a in 10439 Berlin?
  2. Wann wurde dem Beherbergungsbetrieb die Betriebs- und wann die Baugenehmigung erteilt?
  3. Wann und aus welchen Gründen erhielt der Betreiber die milieuschutzrechtliche Genehmigung zur Umnutzung der Wohnungen zum gewerblichen Ferienwohnungsbetrieb?
  4. Hat das Bezirksamt nach Änderung der BetriebsVO vom 18. Juni 2010 den Beherbergungsbetrieb hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen überprüft?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung

zu 1.

Der oder die Betreiber der Ferienwohnungen in der Malmöer Str. 25/25a sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

zu 2.

Für Ferienwohnungen werden keine Betriebsgenehmigungen erteilt.
Die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von insgesamt 10 EGWohnungen in Ferienwohnungen wurde am 07.04.2005 erteilt.

zu 3.

Das Einvernehmen gemäß § 173 BauGB wurde am 15.03.2005 hergestellt.
Das Einvernehmen zur Baugenehmigung wurde mit folgender Begründung hergestellt:
Die Durchführung der Maßnahme darf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet nicht gefährden. Die Nutzungsänderung bewohnbaren Wohnraums bringt die dringende Gefahr eines Verdrängungseffektes für die angestammte Wohnbevölkerung durch den Verlust preiswerten Wohnraums im Gebiet mit sich. Daraus entstünden erhebliche städtebauliche Probleme für das Land Berlin, aufgrund derer z. B. dieser Wohnraum an anderer Stelle neu geschaffen werden müsste.
Nach dem Bezirksamtsbeschluss Nr. 1085/99 vom 21.09.1999 ist eine Nutzungsänderung von Wohn- in Gewerberäume erhaltungsrechtlich zulässig, wenn es sich um unbewohnte Wohnungen in Erdgeschosslage handelt. Diese sind unter den heutigen Anforderungen für eine Wohnnutzung aufgrund der gewünschten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr zumutbar.

zu 4.

Nein.

Jens-Holger Kirchner