Klagen »linksradikaler Vereinigungen« gegen das Bezirksamt

Kleine Anfrage: KA-0010/VII BV Michael van der Meer

Mit Schreiben vom 15. Juni 2011 an die Schulleiterinnen und Schulleiter behauptet die Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport, es sei »in Vergangenheit wiederholt geschehen«, dass sich »linksradikale Vereinigungen« in Schulräume hätten einklagen wollen.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Vereinigungen sind nach Auffassung des Bezirksamtes »linksradikal«?
  2. In wievielen Fällen wurden solchen, nach Auffassung des Bezirksamts »linksradikalen« Vereinigungen, eine beantragte Nutzung von Räumen verwehrt?
  3. Wieviele Klagen von nach Auffassung des Bezirksamts »linksradikalen« Vereinigungen hat es gegeben, wer hat diese angestrengt und vor welcher Kammer wurden sie verhandelt (bitte mit Datum und Aktenzeichen)?
  4. Was war dem Bezirksamt »aktueller Anlass« für das o.g. Schreiben?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

zu 1.

Ziel des Schreibens war es, die Schulleiter und Schulleiterinnen erneut zur Beachtung
der neuen Nutzungs- und Entgeldverordnung, die politische außerschulische
Veranstaltungen jeglicher Art nur in bestimmten bezirklichen Räumen zulässt,
aufzufordern. Weiterhin sollten die Schulleiter/innen zugleich auch einmal
mehr darauf hingewiesen werden, dass für alle Veranstaltungen, die nicht zum
schulischen Leben gehören, ein (u. U .kostenpflichtiger) Nutzungsvertrag mit dem
Schulamt abzuschließen ist.

Der Satz mit der allgemeinen Formulierung „rechts- oder linksradikale Vereinigungen“
sollte zur Erläuterung beitragen, warum unter anderem eine neue Verordnung
erarbeitet wurde. Sie zielt auf keine bestimmten Gruppierungen ab. Eine
Prüfung und Entscheidung muss in jedem Einzelfall erfolgen.

zu 2.

Im Zeitraum bis zum genannten Schreiben wurden vom Bezirksamt Pankow gar keine
Bescheide gegen Gruppen – egal welcher Ausrichtung - erlassen.

zu 3.

entfällt

zu 4.

Anlass des Schreibens mit der erneuten Erläuterung der Verfahren zur Nutzung
von bezirklichen Räumen (politische Veranstaltungen, Nutzungsentgelte) war eine
Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung, die der Schulleiter der Rosa-
Luxemburg-Oberschule in dieser Schule „genehmigt“ hatte und die bereits berlinweit
beworben war. Diese musste sehr kurzfristig in den Ratssaal Pankow verlegt
werden, was zu viel Ärger und Missmut führte, der bei Beachtung der Verordnung
hätte vermieden werden können.

Lioba Zürn-Kasztantowicz