Wie geht es in Pankow weiter mit dem ÖBS?

Kleine Anfrage: KA-0012/VII BV Michael van der Meer

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche ÖBS-Stellen bei welchen Trägern laufen ab einschließlich November 2011 zukünftig zu welchen Stichtagen aus?
  2. Welche Tätigkeiten sind jeweils von den auslaufenden Stellen bei den jeweiligen Trägern betroffen?
    Wie sollen die betroffenen Träger nach Auffassung des Bezirksamtes den Wegfall der ÖBS-Stellen kompensieren um ihre bisherigen Angebote aufrecht erhalten zu können?
  3. Wurde bzw. wird seitens des Bezirksamtes mit den Trägern über die zukünftige Absicherung ihres Angebotes gesprochen? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
  4. Wird es seitens des Bezirksamtes ggf. gemeinsam mit den entsprechenden Trägern oder anderen Einrichtungen Anstrengungen geben den von erneuter Arbeitslosigkeit betroffenen ÖBS-Arbeiter/innnen Hilfsangebote zu unterbreiten? Wenn ja welche, wenn nein, warum nicht?
  5. Welchen Stellenwert hat der ÖBS für das Bezirksamt aus arbeitsmarkt-, sozialpolitischer und integrationspolitischer Perspektive?
  6. Wird sich das Bezirksaamt gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass der ÖBS erhalten bleibt bzw. jedenfalls dafür stark machen, dass die möglicherweise ersetzende Bürgerarbeit zu den Mindestlohnbedingungen des ÖBS erfolgen wird? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Schritten, wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

zu 1.

Ich gehe davon aus, dass bei der Begrifflichkeit ÖBS die Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II gemeint sind, da wir sonst von Arbeitsgelegenheiten, AGH MAE oder Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante AGH E sprechen würden.

Zurzeit sind über das Instrument Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e SGB II bei 50 gemeinnützigen Trägern aktuell 110 Arbeitnehmer beschäftigt.

Das in der folgenden Tabelle dargestellte prognostische Ende der Förderfälle gilt unter der Voraussetzung, dass besondere Vermittlungshemmnisse dauerhaft bestehen bleiben oder eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht möglich ist.